Herr Kolbe verpflichtet die sachkundigen Einwohnerinnen Frau Barbara Cornelius, Frau Nicole Peter, Frau Sandra Klepsch und Herrn Stefan Koch mittels Handschlag gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu einer gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben.