03.07.2019 - 4.1.1 Zählgemeinschaft der Fraktionen DIE LINKE.PARTE...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 03.07.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Dafür: | 50 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
Verpflichtung der Präsidentin mittels Handschlag gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M–V) und Übergabe der „Rechte und Pflichten der Mitglieder der Bürgerschaft“ sowie eine Information zum Datenschutz:
Herr Dr. Nitzsche verpflichtet Frau Lück auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Präsidentin der Bürgerschaft.
Herr Dr. Nitzsche übergibt der neugewählten Präsidentin die Leitung der Sitzung.
Frau Lück richtet einige persönliche Worte an die Anwesenden.