03.07.2019 - 14.1 Errichtung und Betrieb einer bedarfsgerechten, ...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass aufgrund aktueller Entwicklungen folgende redaktionelle Ergänzung am Ende des Sachverhaltes der Informationsvorlage hinzugefügt wurde:

 

"Der zehnprozentige Eigenanteil (3,44 Mio. EUR) wird aus dem kommunalen Ausgleichsfonds des Landes ausgeglichen. Die Zahlung der Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils erfolgt nach Ausschreibung und Vorliegen der endgültigen Förderbescheide von Land und Bund. Das Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert die Ausgaben des Kommunalen Eigenanteils aus dem Sondervermögen „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 13. Dezember 2018)."

 

 

- wird zur Kenntnis gegeben

 

 

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- wird zur Kenntnis gegeben