03.07.2019 - 11.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CD...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Fraktionen Geld- und Sachmittel aus dem kommunalen Haushalt.

 

2.Die Geldmittel setzen sich aus einem Pauschalbetrag und den notwendigen Personalkosten zusammen.

 

3.Der Pauschalbetrag dient der Deckung der Ausgaben des laufenden Geschäfts­betriebes. Für die Zulässigkeit von Ausgaben wird die sog. „Darmstädter Liste“ in der Fassung von 2018 zugrunde gelegt (Anlage 1).

 

4.Der Pauschalbetrag ergibt sich aus:

a.einem Sockelbetrag in Höhe von 4.000 EUR pro Fraktion und Jahr,

b.einem mandatsabhängigen Betrag in Höhe von 550 EUR pro Mitglied und Jahr.

 

5.Orientiert an der Aufgabenstellung von Fraktionen und unter Berücksichtigung der Anzahl der Fraktionsmitglider erhalten alle Fraktionen unter Anwendung der Entgeltordnung und der ergänzenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) Personalkosten i.H. :

a.einer Vollzeitstelle Geschäftsführung (E 11),

b.weitere Mitarbeiter/-innen (E 9 b) in Abhängigkeit von der Fraktionsstärke:

 

- 4 bis 5 Fraktionsmitglieder:

0,5 VbE

(20 Wochenstunden),

- 6 bis 7 Fraktionsmitglieder:

0,75 VbE

(30 Wochenstunden),

- ab 8 Fraktionsmitglieder:

1,0 VbE

(40 Wochenstunden)

 

6.Zur Bewirtschaftung der Personalkosten können die Fraktionen Service-Vereinbarungen mit der Verwaltung abschließen.

 

7.Als Sachmittel werden zur Verfügung gestellt:

a.umlichkeiten für die Fraktionsgeschäftsstellen, für Fraktionssitzungen und für weitere Fraktionsveranstaltungen,

b.Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Reinigung, Renovierung, Hausmeisterdienste,

c.Betreuung und Aktualisierung der Informations- und Kommunikationstechnik.

d.Postversand und Postverteilung der Stadtverwaltung.

 

8.Bei Änderungen der Fraktionsstärke oder Auflösung einer Fraktion werden die Zuwendungen im Folgemonat neu berechnet bzw. eingestellt.
Weitere Einzelheiten zur Auszahlung, Verwendung und Abrechnung der Geldmittel werden in einem jährlichen Zuwendungsbescheid geregelt.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/0018:

 

1.Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Fraktionen Geld- und Sachmittel aus dem kommunalen Haushalt.

 

2.Die Geldmittel setzen sich aus einem Pauschalbetrag und den notwendigen Personalkosten zusammen.

 

3.Der Pauschalbetrag dient der Deckung der Ausgaben des laufenden Geschäfts­betriebes. Für die Zulässigkeit von Ausgaben wird die sog. „Darmstädter Liste“ in der Fassung von 2018 zugrunde gelegt (Anlage 1).

 

4.Der Pauschalbetrag ergibt sich aus:

a.einem Sockelbetrag in Höhe von 4.000 EUR pro Fraktion und Jahr,

b.einem mandatsabhängigen Betrag in Höhe von 550 EUR pro Mitglied und Jahr.

 

5.Orientiert an der Aufgabenstellung von Fraktionen und unter Berücksichtigung der Anzahl der Fraktionsmitglider erhalten alle Fraktionen unter Anwendung der Entgeltordnung und der ergänzenden Tarifverträge des öffentlichen Dienstes für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) Personalkosten i.H. :

a.einer Vollzeitstelle Geschäftsführung (E 11),

b.weitere Mitarbeiter/-innen (E 9 b) in Abhängigkeit von der Fraktionsstärke:

 

- 4 bis 5 Fraktionsmitglieder:

0,5 VbE

(20 Wochenstunden),

- 6 bis 7 Fraktionsmitglieder:

0,75 VbE

(30 Wochenstunden),

- ab 8 Fraktionsmitglieder:

1,0 VbE

(40 Wochenstunden)

 

6.Zur Bewirtschaftung der Personalkosten können die Fraktionen Service-Vereinbarungen mit der Verwaltung abschließen.

 

7.Als Sachmittel werden zur Verfügung gestellt:

a.umlichkeiten für die Fraktionsgeschäftsstellen
(4 bis 7 Fraktionsmitglieder: 2 Räume, ab 8 Fraktionsmitgliedern: 3 Räume
im Anbau des Rathauses),
r Fraktionssitzungen und für weitere Fraktionsveranstaltungen,

b.Strom, Wasser, Heizung, Telefon, Reinigung, Renovierung, Hausmeisterdienste,

c.Betreuung und Aktualisierung der Informations- und Kommunikationstechnik.

d.Postversand und Postverteilung der Stadtverwaltung.

 

8.Bei Änderungen der Fraktionsstärke oder Auflösung einer Fraktion werden die Zuwendungen im Folgemonat neu berechnet bzw. eingestellt.
Weitere Einzelheiten zur Auszahlung, Verwendung und Abrechnung der Geldmittel werden in einem jährlichen Zuwendungsbescheid geregelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage