15.05.2019 - 11.5 Bebauungsplan Nr. 04.W.177 "Ehemalige Poliklini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und
auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

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Beschluss:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 04.W.177 „Ehemalige Poliklinik Lütten Klein“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 04.W.177 ”Ehemalige Poliklinik Lütten Klein”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

Anlagen:
1. Ergebnis der Abwägung,
2. Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
3. Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

39

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage