15.05.2019 - 9.5 Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und
auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

1. Nr. 2019/BV/4488-03 A),
2. Nr. 2019/BV/4488-04 A).
 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“, begrenzt:

 

- im Norden und Osten:

durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße,

- im Süden:

durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes,

- im Westen:

durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:

1. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
  und dem Text sowie örtliche Bauvorschriften (Teil B),
2. Entwurf der Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

42

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage