08.05.2019 - 4.1 Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder beraten die Beschlussvorlage und den Änderungsantrag 4488-04 ÄA, gleichzeitig wird der Antrag 4640 „Erinnerungskonzept für das Werftdreieck“ diskutiert, da er thematisch mit der Beschlussvorlage in Zusammenhang steht.

 

Herr Maronde erläutert den Auslegungsbeschluss und geht dabei vor allem auf die kulturellen und denkmalpflegerischen Aspekte ein. Es werde eine Fläche für ein Dokumentations- und Bildungszentrum zur komplexen Geschichte des Areals als Industriestandort (Heinkel, Werft) und Ort historischer und politischer Ereignisse (Zwangsarbeit, 17. Juni) vorgehalten. Die WIRO habe die Fläche zugesagt. Entlang der Lübecker Straße sei die Planung von Pyramiden-Eichen geplant. Sie sollen einerseits symbolisch für die Heinkelmauer stehen, aber auch dem Sicht- und Lärmschutz dienen. Über die Baumart könne auch noch diskutiert werden. Außerdem überlege man in Abstimmung mit der Stadt, Stelen, die an die Geschichte des Ortes erinnern, aufzustellen. Die Architekten können entsprechende Ideen entwickeln.

 

Herr Werner ergänzt, dass das Dokumentationszentrum kein klassisches Museum sein werde, sondern vor allem ein Ort der Bildung. Es liege eine erste Konzeption von Herrn Klein vom Kulturhistorischen Museum zum Dokumentations- und Bildungszentrum zur Rostocker Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts vor, die mit dem Protokoll versendet werde. Herr Klein habe auch das Raumkonzept erarbeitet (ca. 500 m²), die WIRO sei darüber informiert. Die geplanten Eichen sollen nicht die Tafeln ersetzen, sie sollen die Heinkelmauer nachempfinden. Ob dies eine glückliche Idee sei, wäre zu prüfen.

Die Geschichte des Werftareals werde im Gedenkkonzept der Stadt Berücksichtigung finden als ein Teilkonzept.

 

Herr Jentzsch äußert, dass die WIRO das Anliegen der Stadt unterstütze. Die Stelen seien ein Vorschlag für das Gedenken. Erinnerungsform / Erinnerungsorte seien mit der Stadtverwaltung nochmal abzustimmen. Die Stadt müsse die Inhalte liefern, gemeinsam wolle man an der Umsetzung arbeiten.

 

Frau Niemeyer erläutert den Änderungsantrag des Ortsbeirates KTV. Die Anpflanzung der Eichen werde kritisch gesehen. Die Bäume könnten die an gleicher Stelle geplanten Stelen teilweise verdecken. Man wolle keine Vorwegnahme des Gedenkkonzeptes und eine Zementierung der Bäume. Dies sei später nicht mehr zu ändern. Mit Beschluss der Eichen habe man ein Pflanzgebot für Anzahl und Ort der Bäume und sei nicht mehr flexibel.

 

Von den Ausschussmitgliedern wird die Baumreihe überwiegend positiv gesehen (Erinnerung an Mauer, Sicht- und Lärmschutz, Klimaverbesserung, Schutz vor Feinstaub). Wichtig sei es, eine angemessene Erinnerungsform an die Industrie- und Sozialgeschichte zu finden. Die Stelen müssten nicht unbedingt an der Stelle der Mauer stehen. Die Konzeption müsse wohl durchdacht sein. 

 

Herr Dr. Kalbe würde es begrüßen, wenn die Fläche baubegleitend neuzeitarchäologisch untersucht werde. Das Erinnerungskonzept sei wichtig, es sei darauf zu achten, dass die Informationen wahrnehmbar seien.

 

 

Herr Teske äußert, dass er es für sinnvoll halte, zunächst den Satzungsbeschluss abzuwarten. Bis dahin solle das Gedenkkonzept für das Werftdreieck vorliegen (Antrag des Ortsbeirates 4640) und man sei in der Diskussion weiter.

 

Frau Kranig spricht sich auch dafür aus, den Satzungsbeschluss abzuwarten. Wichtig sei es, 500 m² Fläche für das Dokumentationszentrum zu verankern.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich auf einen Änderungsantrag zum Antrag 4640 „Erinnerungskonzept“, der die Verankerung der 500 m²-Fläche vorsieht.

 

Frau Kranig lässt zunächst über den Änderungsantrag 4488-04 (ÄA) abstimmen, dieser wird abgelehnt. Dann erfolgt die Abstimmung über die Beschlussvorlage 4488:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“, begrenzt

im Norden und Osten:durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße

im Süden:durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes,

im Westen:durch die Bahntrasse Rostock-Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage