07.05.2019 - 5.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung erteilt der Oberbürgermeister das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 BauGB ab einer Rohbausumme von 500.000 EUR einvernehmlich mit dem Bau- und Planungsausschuss. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, entscheidet der
Hauptausschuss.


 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zu den Fragen 1 4 und Ablehnung zu der Frage 5 (Nutzung einer Spielhalle)
- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung zu den Fragen 1 4 und
Ablehnung  zu der Frage 5 (Nutzung einer Spielhalle)

 

 

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Die Hauptausschussmitglieder diskutieren zur Zulässigkeit der Streichung
von Frage 5 aus der Bauvoranfrage, in der es um die Nutzung einer Spielhalle geht.


Frau Wilke nimmt Stellung zur Angelegenheit.

Herr Methling sagt die schriftliche Beantwortung zu nachfolgenden Fragen, die sich aus der Diskussion heraus ergeben haben, zu:

 

Besteht die Verpflichtung dem Einvernehmen ungeändert zuzustimmen oder gibt es
Ermessen dahingehend, die Frage 5 aus der Bauvoranfrage zu streichen? Besteht im Fall
der Streichung weiterhin planungsrechtlicher Anspruch auf das Gesamtbauvorhaben für
den Bauherren?

 

Frau Dr. Bachmann stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der
Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/4433.

Es folgt eine Gegenrede durch Herrn Peters.

 

Abstimmungsergebnis zur Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/4433:

 

 

Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage