24.04.2019 - 7.2 Bericht zur aktuellen Situation/Finanzierung de...

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Wortprotokoll

Frau Marquardt berichtet, dass das Projekt des Einsatzes von Familienhebammen ein seit 2008 laufendes  Landesprogramm des Sozialministeriums M-V ist, angesiedelt bei den regionalen Gesundheitsämtern. Familien werden beraten, der Hilfebedarf ermittelt und gegebenenfalls weitergehende Hilfen organisiert. Ziel ist es, Familien oder auch

alleinerziehende Mütter/Väter frühestmögliche Angebote zur Stärkung ihrer Beziehungs- und Erziehungskompetenz zur Sicherung des Kindeswohl zu unterbreiten. Es geht um eine frühe und nicht stigmatisierende Hilfe, den Familienalltag auf das Leben mit dem Baby umzustellen.

Das Projekt wird zur 100 % vom Land gefördert. Ca. 8 bis 12 Familienhebammen wurden auf der Basis eines Honorarvertrages mit dem Gesundheitsamt tätig, die zwischen 45 und 78 Familien/Jahr betreut haben. Von dem bisherigen Stundensatz von 39 EUR sind vielfältige Ausgaben zu finanzieren. Aus Sicht der Familienhebammen nicht ausreichend für die fachlich sehr anspruchsvolle Tätigkeit mit den damit verbundenen Kosten. Das Angebot des MSIG M-V ist nun ein Stundensatz von 42 EUR. Die Familienhebammen haben ihre Tätigkeit daraufhin eingestellt.

Nun soll für 2019 aus befristeten Zeitanteilen diverser Ämter zügig eine Stelle Familienhebamme mit 30 Wochenstunden im Gesundheitsamt geschaffen werden, um das Angebot teilweise aufrechtzuerhalten. Die entsprechende Organisationsverfügung ist im Umlauf. Dem Gesundheitsamt stehen dafür 62 TEUR vom Land zur Verfügung. Für das Jahr 2020/21 wurden zwei zusätzliche Stellen mit je 30 Stunden beantragt, zum einen, um die befristeten Zeitanteile zurückzuführen, und zum anderen, um dem Bedarf annähernd gerechtzuwerden. Einen Teil der notwendigen Personalkosten kann durch den Landesanteil refinanziert werden.