07.05.2019 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 "Warnow-Quartier, D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elfeld:

  • Erläuterung der grundlegenden Verfahrensschritte in einem Bebauungssplanverfahren (B-Plan-Verfahren)

-         Vorbereitung/Definieren der wesentlichen Planungsziele

Aufstellungsbeschluss als Startschuss im Verfahren Klärung der Erforderlichkeit eines Planes - Abgrenzung des Plangebietes- Bestandsaufnahme

-         Vorentwurf des B-Planes Auslegung öffentliche Bekanntmachung

-         Auslegungs- und Entwurfsbeschluss durch die Bürgerschaft

-         Satzungsbeschluss durch die Bürgerschaft

  • Mehrfach in diesem Verfahren Gelegenheit für den Ortsbeirat sich zu beteiligen
  • Das Plangebiet setzt sich aus vier Teilbereichen zusammen
  • Der Nachtrag zur Beschlussvorlage beinhaltet die Erläuterung der Teilbereiche 3 und 4
  • Die in der Beratungsfolge genannten Gremien (vor der heutigen OBR-Sitzung) haben der Beschlussvorlage zugestimmt
  • Herr Maronde erläutert heute die Beschlussvorlage im OBR Brinckmansdorf
  • Die beigefügte Karte zeigt die Abgrenzung des Geltungsbereiches auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 2018/BV/3684 zur Austragung der BUGA entsprechendes Baurecht für den Bereich herzustellen
  • r die Teilbereiche 2 und 3 ist bereits Baurecht vorhanden sie werden neu überplant
  • Auf ca. 25 ha Gesamtfläche soll ein hochwertiges Konzept für die BUGA vorbereitet werden
  • Die vier Teilflächen können auch verfahrensseitig voneinander getrennt werden, zu beachten ist aber, wie sich diese Areale gegenseig beeinflussen
  • Schon jetzt zeigt sich, dass eine Wohnbebauung für die Fläche 1 schwierig sein wird, auf der Fläche 2 soll der Bauhof des Amtes für Verkehrsanlagen weg,
  • Die Firmen auf der Fläche 3 könnten verlagert oder integriert werden
  • Auf der Teilfläche 4 ist das Ziel der Entwicklung des Themas „Leben auf dem Wasser“
  • Gegenwärtig laufen bereits Artenschutzrechtliche Untersuchungen, weitere Fachplanungen sind in der Beauftragung, umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen werden notwendig sein
  • Es läuft eine Parallelverfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes

 

Diskussionsschwerpunkte und Antworten:

  • Einige Firmen auf den Flächen 2 und 3 sind Schandflecke und es ist gut, dass hier eine Veränderung erfolgt
  • Bereits jetzt Markierung von Bäumen am Dierkower Damm Nachfrage nach geplanten Baumllungen
  • Solaranlage auf der ehem. Deponie ist bereits abgebaut
  • Kritisch wird eine Wohnbebauung am Dierkower Damm gesehen Leitungen besonders Nordwasserleitung, Recyclinghof, he zu den historischen Ausgrabungen, Notwendigkeit einer Erschließungsstraße
  • Fläche gleich aus dem Verfahren nehmen sinnvoller ist aber diese Fläche prüfen zu lassen
  • Nachfrage nach konkreten Gelegenheiten zu Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten zum Verfahren

 

4 Vertreter einer Bürgerinitiative „fint.team“ melden sich mehrfach zu Wort und mahnen, dass die die Bürger aufpassen sollen, dass mit den Planungen zum „Warnow Quartier“ nicht an den Bedürfnissen der Einwohner besonders von Dierkow und Toitenwinkel vorbei geplant wird. Möchten mit den Leuten vor Ort ins Gespräch kommen für eine innovative Entwicklung dieses Quartiers. Die RGS als Träger wird keine Bürgerbeteiligung durchführen Einladung an den Ortsbeirat zur Veranstaltungen der Bürgerinitiative.

 

Herr Friesecke: der Ortsbeirat ist die von der Bürgerschaft legitimierte Vertretung der Interessen Bürger. Der Ortsbeiratssitzungen sind immer öffentlich, im Stadtanzeiger bekannt gemacht, die Bürgerinitiative sollte die OBR-Sitzungen nutzen. Der Ortsbeirat ist Antragsberechtigt in der Bürgerschaft. 

 

Herr Westphal: die RGS wird nicht an den Bürgern vorbeiplanen können, auch die BUGA-Maßnahmen unterliegen den gleichen Beteiligungen wie andere Planverfahren,

auch wenn es einen gewissen Zeitdruck gibt

 

Frau Elfeld:

-         sagt zu, bei der RGS nachzufragen hinsichtlich eines Werkstatt-Verfahrens bzw. öffentlicher Foren nachzufragen

 

-         Der Nachtrag ist Bestandteil der Beschlussvorlage

 

Protokollfestlegung zur Übermittlung an das Amt für Stadtplanung:

Der Ortsbeirat Dierkow Ost/West sieht eine Wohnbebauung am Dierkower Damm (Fläche 1) kritisch  Lage verschiedener Leitungen besonders Nordwasserleitung auf der Fläche, Recyclinghof, Nähe zu den historischen Ausgrabungen, Notwendigkeit einer Erschließungsstraße - verkehrstechnische Erschließungsprobleme.

 

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Beschluss:

 

 

1.r eine, südlich des Dierkower Damms in den Stadtteilen Brinckmansdorf und Gehlsdorf gelegene Fläche, begrenzt:

im Nordosten:durch den Dierkower Damm,

im Süden:durch den Zingelgraben,

im Südwesten:durch eine ca. 60 m vorm Nordufer der Warnow auf der

Wasserfläche verlaufenden Linie, den Graben Nr.12 sowie die

ehemalige Deponie, (entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des

Geltungsbereiches)

soll gemäß § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm" aufgestellt werden.

 

2.Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2018/BV/3684 - Austragung der Bundesgartenschau 2025 - entsprechendes Baurecht für den Bereich herzustellen.

3.Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13.MU.204 „Warnow-Quartier, Dierkower Damm" werden Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.93 „Gewerbegebiet Osthafen" sowie dessen 1.Änderung überplant bzw. ersetzt (entsprechend Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches, schraffiert dargestellt).

4.Der Flächennutzungsplan wird für den benannten Geltungsbereich, entsprechend dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB, im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) Satz 1 BauGB entsprechend geändert (16. Änderung FNP).

5.Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Einschließlich des Nachtrages zur Beschlussvorlage:

Der Sachverhalt wird um die Teilbereiche 3 und 4 ergänzt.

 

 

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Abstimmung einschließlich des Nachtrages zur Beschlussvorlage

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage