24.04.2019 - 5.1 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft gibt Erläuterungen zu den beiden Beschlussvorlagen 2019/BV/4487 und 2019/BV/4488. Die Änderung des F-Planes erfolgt, um dem Entwicklungsgebot des B-Planes aus dem F-Plan zu entsprechen. Vor 4 Jahren wurde für das Werftdreieck durch die Bürgerschaft der Aufstellungsbeschluss beschlossen. Weiterhin wurde ein internationaler städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Entwurf des B-Planes beinhaltet die Entwicklung der zurzeit im Wesentlichen brach liegenden Flächen zu einem urbanen Gebiet mit Schwerpunkt Wohnungsbau (Schaffung von 700 Wohnungen), teilweise Büroflächen, zu entwickeln. Das Wohngebiet soll verkehrsfrei sein, Parkhäuser dienen zur Lärmschutzfunktion. Mit dem B-Plan wird auch das Hauptverkehrsnetz neu geordnet (Fahrradschnellweg, Verschiebung der Straßenbahntrasse nach Norden). Auf Nachfrage erläutert Herr Maronde die Streckenführung des Busses Nr. 34. Planerisch wurde alles berücksichtigt, dass es funktionieren kann. Die Kostenschätzungen für die Verlegung des Gleises liegen vor, die Übernahme der Kosten erfolgt durch die Stadt/RSAG. Im Rahmen des Erschließungsvertrages ist die Zuordnung der Flächen (Parkanlagen, Kaymühlengraben) erfolgt.

Weiterhin erfolgt eine Dachbegrünung (50 %), schützenswerte Bäume sind im B-Plan festgesetzt, Innenhöfe werden begrünt - an viel Natur ist gedacht.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2019/BV/4487:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage