09.05.2019 - 6.1 Information zur geplanten Bebauung in der Kupha...

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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder erteilen dem Anwohner Herrn Schwarzenbach einstimmig Rederecht für diesen Tagesordnungspunkt. Herr Schwarzenbach möchte gern wissen, wann die weiteren Bauabschnitte in der Kuphalstraße erfolgen, wie die Bebauung aussehen wird und wie die Sölle und Biotope in die Planungen einbezogen werden. Auch wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans gefordert, jedoch seitens des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft abgelehnt. Zudem sind die Anlieger der Auffassung, dass der § 34 BauGB nicht eingehalten wird. Herr Jänicke bestätigt, dass der Ortsbeirat dahingehend eine Antwort der WIRO erwartet.

 

Frau Müller-Brause stellt die geplante Bebauung mit einer PowerPoint-Präsentation vor. Demnach werden die Sölle nicht in Anspruch genommen. Von den beiden baugleichen Häusern ist aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses ein Haus im Passivhaus-Standard errichtet worden. So kann ein direkter Vergleich erreicht werden. Der 3. und 4. Bauabschnitt ist in Planung. Erst kürzlich ist hier der Grundstücksankauf erfolgt. Herr Köller ergänzt, dass das Vorhaben bereits im Ortsbeirat vorgestellt wurde und fügt einen Auszug aus der Niederschrift des Ortsbeirates hinzu, aus dem hervorgeht, dass eine Zustimmung zum Vorhaben erfolgt ist.

 

Herr Schwarzenbach erfragt, warum in diesem Bereich drei Vollgeschosse gebaut werden, wenn doch die umliegende Bebauung nur 1,5 Geschosse aufweist. Herr Jentzsch sagt, dass diese Geschossigkeit zulässig ist. Die Stadt brauche dringend Wohnraum. Frau Müller-Brause ergänzt, dass sich die Formulierung "ortsüblich" des § 34 BauGB nicht nur auf das engere, sondern auch auf das weitere Umfeld bezieht. Auch Herr Müller bestätigt, dass der Bebauungszusammenhang gegeben ist. Ein Bebauungsplan hätte auch kein anderes Ergebnis gezeigt.

 

Herr Jänicke erkundigt sich, ob weitere Bauabschnitte geplant sind. Herr Jentzsch antwortet, dass aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur die WIRO keine weiteren Grundstücke für eine Wohnbebauung besitzt.