07.05.2019 - 4 Auswertung Unfallgeschehen Busspur Tessiner Straße

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Wortprotokoll

Herr Scheube leitet den TOP mit dem Hinweis ein, dass die Busspur ursprünglich zur Entlastung der Steintorkreuzung eingerichtet worden sei. Er erteilt Herrn Döbel das Wort.

 

Herr Döbel empfindet die Situation aus folgenden Gründen von Anfang an als nicht tragbar:

  • die Einfädelungsgestaltung erhöhe die Unfallgefahr erheblich
  • die Beschilderung sei schwer nachzuvollziehen

Nachdem er selbst an dieser Stelle unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, wolle er nun beantragen, dass entweder die Markierung geändert oder die Busspur in ihren ursprünglichen Zustand zurückgesetzt werde.

 

Herr Fricke (Polizeirevier Rostock Dierkow ) führt aus, dass in der Tessiner Straße im Zeitraum vom 11.10.2018 bis 30.04.2019 folgende Unfallbilanz gezogen werden könne: es seien 14 Unfälle geschehen, davon 13 ausschließlich mit Sachschäden, bei einem Unfall wurde eine Person leicht verletzt. Dabei könne nicht von einem Unfallschwerpunkt gesprochen werden, da die Anzahl der Unfälle für den Streckenabschnitt vertretbar sei. (von der Autobahn bis zum “Weißen Kreuz“) Die Unfälle wären ausschließlich Lenksverkehrunfälle. Diese würden nicht durch Abbiegen oder Kreuzen verursacht, sondern beispielsweise durch Fehler beim Fahrstreifenwechsel oder durch Auffahren.

Darüber hinaus sei es auffällig, dass die Anzahl der Beschwerden mit Einrichten der Busspur zugenommen habe. Die Beschwerden kämen zum einen von der RSAG, zum anderen von Privatpersonen. Daraufhin wäre während der Hauptstoßzeiten punktueller Kontrolldruck eingerichtet worden. Es wurden viele Verstöße geahndet. Es sei ersichtlich gewesen, dass die Busspur von vielen Verkehrsteilnehmern nicht angenommen werde oder nicht verstanden wird. Allerdings sei eine tägliche Kontrolle durch die Polizei personell nicht durchsetzbar, da es noch andere Gebiete in Rostock gäbe, an denen sich Unfälle häuften und diese schwerwiegender ausfielen, als die in der Tessiner Straße.

 

Herr Lichtenstein (Amt für Verkehrsanlagen) beurteilt die Beschilderung aus Sicht des Fachamtes als rechtlich im Sinne der Straßenverkehrsordnung korrekt. Sollten sich Verkehrsteilnehmer über die Bedeutung einzelner Verkehrsschilder nicht ganz klar sein, könne durchaus beim Amt für Verkehrsanlagen nachgefragt werden. Die Busspur würde bleiben. Im Gegensatz dazu sei die Busspur ab Modersohn-Becker-Weg nur temporär und würde nach Beendigung den Bauarbeiten am Steintor wieder entfernt werden.

Geplant sei es, das Verkehrsschild 101 „Achtung Spurwechsel“ noch einmal weiter vorne aufzustellen, um die Autofahrer noch früher auf die Stelle hinzuweisen.

Grundsätzlich seien die Unfälle ausschließlich auf das individuelle Fehlverhalten der Fahrzeugführer zurückzuführen. Dieses könne durch weitere oder geänderte Beschilderungen nicht verhindert werden. Weitere Maßnahmen diesbezüglich wären unverhältnismäßig.

 

Herr Schmidt äert, dass die Ampelschaltung am Holbeinsplatz wegen 26 Unfällen geändert wurde. Er halte die Anzahl von 11 Unfällen in der Tessiner Straße im Vergleich für ziemlich hoch.

 

Herr Fricke begründet die Maßnahme am Holbeinplatz mit der Art der Unfälle. Der Platz sei sehr konzentriert. Durch die Änderung der Ampelschaltung wurde die polizeiliche Entscheidung umgesetzt, konkrete Verkehrssituationen zu beseitigen.

Im Vergleich dazu wurden in der Tessiner Straße mehrere Kreuzungssituationen beleuchtet (z.B. am Weißen Kreuz, Verbindungsweg, Modersohn-Becker-Weg). Die Unfälle wären hier eher vielschichtiger Natur. Dies habe aus polizeilicher Sicht nichts mit der Beschilderung zu tun. Die Unfallverursacher glauben, sich nicht an die Beschilderungen halten zu müssen. Dies würde zukünftig auch durch eine andere Beschilderung nicht geändert werden. Wer sich heute nicht an die Verkehrsschilder halte, würde dies auch zukünftig nicht tun.

 

Nach einer regen Diskussion schlägt Herr Döbel vor, dass der letzte Kilometer der Busspur nicht nur in der Zeit von 6 bis 18 Uhr als Busspur eingerichtet sei, sondern grundsätzlich als konsequente Busspur verlaufe.

 

Herr Lichtenstein weist darauf hin, dass das Sachgebiet Verkehrsbehördliche Aufgaben des Amtes für Verkehrsanlagen für die Verkehrsführung sachlich nicht zuständig sei. Es werde nur die rechtliche Gegebenheit der Durchführung geschaffen. Der Vorschlag solle an die Abteilung Verkehrsplanung herangetragen werden.

 

Frau Bornstein schlägt vor, dass der Ortsbeirat den Vorschlag Herrn Döbels entweder als Beschluss formuliere und als Prüfantrag an die Verwaltung richte. Alternativ könne der Ortsbeirat einen entsprechenden Antrag an die Bürgerschaft stellen.

 

Herr Scheube empfiehlt, dass Herr Döbel einen entsprechenden Antrag formulieren solle und bittet um Abstimmung:

 

Dem Antrag wird mit 7 Stimmen dafür und 1 Gegenstimme zugestimmt.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

Danach erfragt Herr Scheube bei Herrn Lichtenstein, inwiefern die Autobahnausschilderung Tessiner Straße auf Höhe Timmermannsstrat überarbeitet werde. Es wurde diesbezüglich bereits ein entsprechender Lösungsvorschlag der Verwaltung erbeten, da immer wieder LKW-Fahrer im Glauben daran, auf die Autobahn abzubiegen, in die Timmermannsstrat reinfahren. Die Wendemöglichkeit für LKW sei hier sehr eingeschränkt.

 

Herr Lichtenstein kenne den Sachverhalt nicht, dafür läge er zu lange zurück. Er bittet das Ortsamt Mitte um nochmalige Zustellung des Sachverhaltes.

 

Herr Schmidt kritisiert die mangelnde Erreichbarkeit des Stadtamtes über Klarschiff. Er hätte sich bereits mehrfach in Bezug auf die großen A1-Werbeplakate in Kreuzungsbereichen beschwert, da diese teilweise weniger als 30 m vom Kreuzungsbereich entfernt aufgestellt worden zu sein scheinen. Das Amt reagiere weder auf seine Eintragungen bei Klarschiff, noch erreiche er jemanden telefonisch in der Abteilung Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten.