16.04.2019 - 5 Gemeinsame Begehung des Stadtteiles Groß Klein

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Wortprotokoll

Herr Michaelis gibt die Wegstrecke bekannt

  1. Seelotsenring
  2. Groß Kleiner Allee
  3. Fritz-M.Scharffenberg-Weg

 

Zu 1. Herr Gebhards von der RGS teilte am 12.04.2019 mit, dass die mangelfreie Abnahme
    des Vorhabens „Gehwegerneuerung Seelotsenring“ erfolgreich beendet worden ist.

Die Ortsbeiratsmitglieder waren sich einig, dass das Vorhaben sehr gut gelungen ist und man nun versuchen sollte, den restlichen Fußweg des Seelotsenringes zu erneuern.

 

Zu2. Herr Ebeling zeigt den Ortsbeiratsmitgliedern, das im Auszug aus der Niederschrift
    vom 23.03.2019 und 08.04.2019 versendete Anschreiben an das Amt für Verkehrs-
    anlagen aufgezeigte Problem (Zustand der Kreuzung Werftallee / Groß Kleiner
   Allee Absenkung der Betonplatten.) 

Der Ortsbeirat sieht hier ist dringend Handlungsbedarf!

 

Zu 3. Bei der Vorortbegehung wurde noch einmal an Hand der bestehenden Situation
    diskutiert und blieb bei dem Ergebnis, was dem Amt für Verkehrsanlagen zugesandt
    wird.

 

An das Amt für Verkehrsanlagen

Der Ortsbeirat Groß Klein hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2019 unter anderem mit der Parkplatzsituation im Fritz-Meyer-Scharffenberg-Weg befasst. Der Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt dem Amt für Verkehrsanlagen die Einrichtung eines Halteverbotes im Fritz-Meyer-Scharffenberg-Weg gegenüber der Hausnummer 8 sowie im angrenzenden Ein- und Ausfahrbereiches des Alten- und Pflegeheims.

Aufgrund zahlreicher und nach wie vor anhaltender Einwohneranliegen, fand am 26.03.2019 ein Ortsbesichtigungstermin im Fritz-Meyer-Scharffenberg-Weg statt.

Die teilnehmenden Vertreter (u.a. OBR-Vorsitzender, OBR-Mitglieder, Ortsamtsleiterin, Stadtteilmanagerin, Mitarbeiter des Amtes für Verkehrsanlagen, Wohnungsunternehmen WIRO sowie Einwohner) schlagen in Abwägung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der einhergehenden Parksituation die Einrichtung eines Halteverbotes im ausgewiesenen Bereich vor.

Im Nahbereich (< 250m) stehen ausreichend öffentliche und somit kostenfreie Parkflächen zur Verfügung. Darüber hinaus bietet das kommunale Wohnungsunternehmen Privatstellflächen zur Miete im Nahbereich an.

 

 

 

 

 

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Beschluss: