09.04.2019 - 4.1 Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jänicke erläutert:

Dem Eigentümer der Fläche ist es nicht gelungen, eine vorgesehene teilgewerbliche Nutzung für den dortigen Standort zu finden.

Daher stellte er im Jahr 2017 einen Antrag an die Bürgerschaft, diesen Bereich des B-Planes als „Allgemeines Wohngebiet“ zu qualifizieren.

 

Die Bürgerschaft hat folgenden Beschluss Nr. 2017/AN/2810 gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 07.W.154 für das Wohngebiet „An der Jägerbäk“ folgendermaßen zu ändern: Die als Mischgebiet ausgewiesene Fläche MI 2 als _Fläche „Allgemeines Wohngebiet“ (Geschosswohnungsbau) auszuweisen. Eine entsprechende Wandlung der Fläche MI 1 ist zu prüfen.

 

Zwischenzeitlich erfolgte ein Eigentümerwechsel auf dieser Fläche. Der neue Eigentümer hat eine Nutzung gefunden, die einem Mischgebiet entspricht.

Aus den genannten Gründen besteht keine Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes mehr und der Beschluss ist aufzuheben.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/2810 vom 14.06.2017 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.W.154 für das Gebiet „An der Jägerbäk“ wird aufgehoben.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage