28.03.2019 - 7 Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 10.W.63.1 ...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Maronde und Herr Jentzsch gehen bei ihren Erläuterungen auf folgende Punkte ein:

-         vor 4 Jahren Auslegungsbeschluss wurde gefasst

-         Funktionsplan wurde mit dem Wettbewerbsbüro erabnreitet und im B-Plan umgesetzt

-         Erstellung eines überörtlichen Verkehrsnetzes

-         Max-Eyth-Str. und Straße des 17. Juni werden zurückgebaut

-         neue Querverbindung Lübecker Str./Werftstr.

-         Straßenbahn wird nach Norden verschoben

-         Errichtung eines Schnellradweges

-         Entstehung einer öffentlichen Parkanlage in der grünen Mitte

-         im Bereich jetziges Autohaus soll eine 10-geschgeschossige Bebauung entstehen, die andere Wohnbebauung 4-5 Geschosse; ca. 700 Wohneinheiten

-         Parkgaragen im Außenbereich ansonsten verkehrsfreies Gebiet

-         Urbanes Gebiet

-         rmschutzwände aus Glas

-         am 15.05 wird der Auslegungsbeschluss in der Bürgerschaft beraten

-         im Juni/Juli erfolgt die öffentliche Auslegung

-         das Planfeststellungsverfahren zum Straßenneubau läuft über die Verkehrsplanung

 

Im Anschluss treten folgende Fragen auf:

Ist Beherbergungsgewerbe geplant?

-nur in Bereichen wo keine Wohnbebauung stattfinden kann

 

Ist sozialer Wohnungsbau vorgesehen?

-         ist nicht planbar, es ist noch fraglich ob sozialer Wohnungsbau dort stattfinden wird

 

Sind Werbeanlagen geplant?

-         Der B-Plan macht Vorgaben zu Werbung

 

Was ist unter privaten Grünflächen zu verstehen?

-         Innenhöfe, die für die Bewohner zugänglich sind

 

Was geschieht mit der Buslinie 34?

-         Herr Maronde: Linie ist sehr wichtig. Es ist technisch geprüft, dass eine Haltestelle auf dem südlich des Gebietes MU 1b möglich ist. Die Standortentscheidung noch unklar

 

Nach heftiger Diskussion fordert der OBR, dass Frau Dr. Selling ihr Konzept, Planung von Eichen im Bereich des historischen Erbes erläutert.

 

Der Ortsbeirat hat bereits in einer Stellungnahme gefordert, dass mindestens 30% der Wohnungen Sozialwohnungen bzw. geförderte Wohnungen sein sollen.

Was kann im B-Plan geregelt werden zum sozialen Wohnungsbau mit einer vernünftigen sozialen Mischung ( Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf)

 

Herr Maronde erklärt sich bereit an der nächsten Bauausschusssitzung teilzunehmen und den Begriff ( Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf) zu erklären.

 

Nach langer Diskussion stellt Frau Niemeyer den Antrag eine Einwohner/innenversammlung durchzuführen. Terminvorschlag: 25.04.2019

 

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Einwohner/innenversammlung zum Thema „Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Werftdreieck“ durchzuführen.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Herr Siems stellt den Antrag den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

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Anlagen zur Vorlage