20.03.2019 - 5.2 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99.3 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert die wesentlichen Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan:

- Art der baulichen Nutzung (bisher SG Sportboothafen, neu SG Schiffswerft)

- Maß der baulichen Nutzung (Erhöhung der zulässigen Firsthöhe, analog zur bestehenden Halle

- Größe und Lage der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Müller, dass sich trotz baulicher Veränderungen die Lärmpegel nicht ändern dürfen. Die bestehende Wohnnutzung ist zu schützen.

Für den südlich angrenzenden Bereich, der auch im Geltungsbereich des  B-Plans "Gehlsdorfer Nordufer" liegt, wird ebenfalls die 2. Änderung durchgeführt. Die Wechselwirkungen der beiden Planverfahren werden in den jeweiligen Verfahren abgestimmt. Die Eigentümer haben einen guten Kompromiss gefunden.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.Für den südlichen Teil der Tamsen Maritim - Werft  im Stadtteilen Gehlsdorf, begrenzt:

im Norden:durch die Halle1 der Werft und

die Fläche mit Anlagen zum Querverschieben,

im Osten:durch die Grünfläche an den Grundstücken Pressentinstraße 24a bis 27 a

im Süden:durch an das Grundstück der Tamsen Maritim-Werft angrenzende Brachflächen,

im Westen:durch die Kaikante und Hebeanlage der Werft an der Unterwarnow,

soll gemäß § 2 (1) BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99

„Gehlsdorfer Nordufer“ aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2019/BV/4416:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt