12.03.2019 - 7.1 Lärm durch Speedboote am Strand

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Wortprotokoll

 

Herr Stefan Büchner WSPI stellt sich und seine Aufgaben vor.

Das Thema Lärm durch Speedboote ist relativ selten bekannt geworden, da keine Anzeigen vorliegen. Die Notwendigkeit zum Handeln wird aber erkannt.

In Schleswig/Holstein Neustädter Bucht wurde durch einen Arbeitskreis eine dort gültige Verordnung für Speedboote erarbeitet und in Kraft gesetzt. Diese wurde dem Vorsitzenden zur Kenntnis übergeben.

Herr Büchner bittet bei Verstößen durch Speedboote sich umgehend an die Polizei zu wenden, damit eine Kontrolle und Ahndung möglich wird.

Herr Prechtel wünscht auch für Warnemünde ein Instrument zu finden und in den politischen Raum zu bringen, dass hier klare Regelungen zu Lärm, Geschwindigkeit im strandnahen Bereich schafft.

 

Anfrage Bürger:

-         Wie schnell und wo dürfen Speedboote fahren?

Antwort: 500 m vom Ufer entfernt - unbegrenzt, davor bis zum Ufer max. 8 km/h, eine Mittagsruhe ist nicht vorgeschrieben

 

-         Die 500 m-Grenze lässt sich mit GPS genau durch Bootsführer bestimmen, PS-Stärke ist nicht das Problem, sondern der Lärm bei bestimmten Windrichtungen, er fragt, ob es Möglichkeiten für Lärmpegelmessungen gibt?

Antwort: es fehlt generell eine Verordnung für Speedboote, geeignete Messgeräte sind nicht vorhanden

 

Herr Büchner teilt mit, dass auf der Grundlage des Bundeswasserstraßengesetz keine Ahndung bei Verstößen vorgenommen werden können.

 

-         Herr Prechtel fordert von der Politik, dass dieses Thema angefasst wird, es müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, der OBR nimmt sich der Sache an.