21.03.2019 - 5.1 Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schröder, Leiterin der Abteilung Verkehrsplanung, Verkehrsausrüstung, ÖPNV im Amt für Verkehrsanlagen, begründet die Notwendigkeit der Beschlussvorlage und erläutert die eingesetzte Deckungsquelle.

 

Auf Nachfrage informiert Herr Schulz, Leiter der Abteilung Liegenschaften im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, über die weitere Vorgehensweise zum notwendigen Grunderwerb für die als Deckung angegebene Maßnahme. Das Verfahren könne im schlechtesten Fall bis zu zwei Jahre andauern, ggf. sei aber auch eine vorherige Teileinigung möglich.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme grundhafter Ausbau Industriestraße Nord in Höhe von 450.000 EUR

wird erteilt. Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201802512 - grundhafter Ausbau Industriestraße Nord in Höhe von 450.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101: Maßnahme 6654101201501708 - Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 450.000 EUR.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt