20.03.2019 - 8.1 Anfragen der Ausschussmitglieder und Informatio...

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Wortprotokoll

1. Frau Glasow fragt nach Integrationshelfern/Inklusionshelfern an Schulen - wenn durch Kündigung des Helfers die Betreuung des Kindes nicht mehr abgedeckt werden kann und damit der Schulbesuch nicht sichergestellt ist.

Es gibt einen Rechtsanspruch, informiert Herr Pfeiffer, der durch die beauftragten und finanzierten freien Träger abgesichert werden muss. Der Träger ist auch für Ersatz verantwortlich, damit die Leistung weiterhin sichergestellt werden kann.

 

2. Herr Hertrich erfragt den aktuellen Stand zu den Verhandlungen BTHG.

Die Verhandlungen stagnieren, berichtet Herr Pfeiffer. Eine Einigung ist derzeit nicht in Sicht. Zur Finanzierung teilt Herr Pfeiffer mit, dass der Entwurf eines Ausführungsgesetzes SGB IX durch das Sozialministerium erstellt wurde. Demnach erhalten die Landkreise 82 % ihrer Leistungsausgaben erstattet, Städte nur 72,5 %. 77% werden in der HRO nach aktueller Planung jedoch mindestens benötigt.

Am 09.05.2019 ist eine Tagung des Amtes mit den Geschäftsführern der freien Eingliederungshilfeträger zum BTHG geplant, um mit diesen kooperativ zu besprechen, wie mit der Gesetzesänderung BTHG zum 01.01.2020 in der HRO umgegangen werden soll.

Ziel ist es, die Maßnahme- und Grundsicherungsleistungen im Dezember 2019 pünktlich an Träger bzw. behinderter Bürger mit Wirkung 01.01.2020 auszuzahlen.