06.03.2019 - 3.1 Mareike Svensson (AG Freie Schulen Rostock...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Frau Svensson (AG Freie Schulen Rostock) hinterfragt die Praxis bei der Ermittlung des Schulkostenbeitrages in Rostock und sieht eine Ungleichbehandlung von Freien Schulen und Schulen in staatlicher Trägerschaft.
Sie fordert, dass bei der Ermittlung des Kostensatzes, der pro Schüler an einer staatlichen Schule entsteht, daher marktübliche Preise für Mieten und Dienstleistungen zugrunde gelegt und sämtliche internen Leistungsverrechnungsprozesse erfasst und berücksichtigt werden.
Zudem sollte eine Regelung zur Berücksichtigung zuwendungsfinanzierter Aufwendungen erfolgen.
 

Weiterhin fragt sie nach, warum die Rostocker Schulen in freier Trägerschaft in einer Zeit der Digitalisierung keinen Zugang zum bestehenden städtischen Glasfasernetz erhalten.
 

Herr Senator Bockhahn kann keine Benachteiligungen der Freien Schulen erkennen und gibt ausführliche Erläuterungen zur gerecht erfolgenden Finanzierung der Schulen in Rostock.
Er weist Frau Svensson - zur Transparenz in der Angelegenheit - auf die Möglichkeit einer Einsichtnahme in die entsprechenden Akten hin, die von ihr auch schon in Anspruch genommen wurde.
 

Ein Anschluss der Freien Schulen an das städtische Glasfasernetz darf nicht erfolgen, weil sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nach der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht als Dienstleistungsunternehmen betätigen darf.

 

Herr Flachsmeyer und Herr Majerus regen eine Thematisierung des sehr komplexen Themas im Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport an.