20.02.2019 - 15 Information des Ortsbeiratsvorsitzenden und der...

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Wortprotokoll

Herr Herzog informierte über die Akteneinsicht beim Grünamt zum Thema Fällung Rosengarten

-          Der ursprüngliche Fällantrag vom Oktober 2018 bezog sich auf 19 Bäume

-          Fehlende Unterlagen wurden im Dezember vom Bauherr eingereicht

-          Anfang Januar fand ein Vororttermin zwischen dem Grünamt und dem Bauherren / Planer

Zur Abstimmung zum Thema Bäume statt (Schutz Blutbuche, Fällungen)

-          11.Januar Fällgenehmigung für 94 schützenswerte Bäume wird erteilt

-          Die Genehmigung wurde erteilt obwohl noch kein genehmigter Bauantrag vorlag

-          Grundlage dieser „Sondergenehmigung“ ist die bewilligte Bauvoranfrage

-          Am Genehmigungsverfahren zur Bauvoranfrage war das Grünamt allerdings nicht beteiligt

 

Herr Herzog stellte nochmals Fragen zum Thema und erläutert die Antworten aus seiner Sicht.

Warum wurde  der OBR / die Bevölkerung bei einer so umfangreichen Fällaktion an solch einem zentralen Innenstadtbereich und im Bewusstsein aller Beteiligten um die Sensibilität des Themas nicht mit einbezogen?

re der OBR beim Vororttermin Anfang Januar mit hinzugezogen worden hätte es zu einer kritischen Betrachtung / Diskussion zur Anzahl der geplanten Baumfällungen kommen können. Damit wäre der Zeitplan (Fristen der Fälltermine) in Gefahr geraten.

tten Bäume in nennenswerter Anzahl vor dem fällen geschützt werden können?

Da es sich um städtische Grundstücke handelte hätte hier von Anfang an kritischer / sensibler auf die geplanten Fällungen geschaut werden müssen. Das Grünamt war in dem Wettbewerb zum Bauvorhaben mit der Amtsleiterin als Fachberaterin involviert. Bereits im Vorprüfbericht wurde kritisch angemerkt das es keinen Nachweis über die zu fällenden Bäume gibt. Durch eine kritischere Betrachtung / Begleitung des Bauvorhabens insbesondere durch das Grünamt hätte eine Fällaktion in diesem Umfang vermieden werden können.