06.03.2019 - 10.11 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und
auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

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Beschluss:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Bürgerschaft die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz- Bahnhof, begrenzt:
 

- im Norden:

durch das Grundstück Bleicherstraße 34/34a,

- im Osten:

durch die Bleicherstraße,

- im Süden:

durch die Straße „Beim Elektrizitätswerk,

- im Westen:

durch einen Fußweg östlich des Pflegeheims Wutschke,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

Anlagen:

1. Ergebnis der Abwägung,
2. Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
3. Begründung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

38

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage