06.03.2019 - 10.2 Einführung eines kostenlosen Schülertickets für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prof. Neßelmann beantragt die Anhörung von Frau Hartmann (Geschäftsführerin der RVV GmbH).

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung:Angenommen

 

Frau Hartmann nimmt zur Angelegenheit Stellung.

 

 

Frau Dr. Bachmann bittet um redaktionelle Änderung des Termins zur Vorlage des Ergebnisses im ersetzenden Text des Änderungsantrages Nr. 2018/BV/4292-04 (ÄA):

von: März 2021auf: März 2022.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

1. Nr. 2018/BV/4292-01 (ÄA),3. Nr. 2018/BV/4292-02 (ÄA),
2. Nr. 2018/BV/4292-04 (ÄA),4. Nr. 2018/BV/4292-03 (ÄA).
 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt.
 

2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich
in Höhe von 1.144.700 EUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen werden aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land
in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen
in Höhe von 112.100 EUR gedeckt.

 

3. Das kostenlose Schülerticket wird für zwei Schuljahre (01.08.2019 - 31.07.2020 und 01.08.2020 - 31.07.2021) auf Probe eingeführt. Zur Validierung soll der Bürgerschaft zum März 2021 ein Ergebnis vorgelegt werden.
Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, verschieben sich die zuvor genannten Terminierungen um ein Jahr nach hinten.

 

4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.

 

 

Beschluss Nr. 2018/BV/4292:

 

1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Vollzeitschulausbildung mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt.
 

2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich
in Höhe von 1.144.700 EUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen werden aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land
in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen
in Höhe von 112.100 EUR gedeckt.

 

3. Das kostenlose Schülerticket wird nach zwei Schuljahren validiert. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft zum März 2022 vorzulegen.
Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, verschieben sich die zuvor genannten Terminierungen um ein Jahr nach hinten.

 

4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt