06.03.2019 - 8.5 Thomas Jäger (NPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt, dass vor dem Hintergrund der Insolvenz der Berliner Airline Germania und der sich daraus mit aller Wahrscheinlichkeit ergebenden finanziellen Probleme für die Flughafen Rostock-Laage- Güstrow GmbH dem Unternehmen keine operativen Zuschüsse / Verlustausgleichszahlungen aus dem Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gewährt werden.
Derselbe Grundsatz muss auch für eventuelle künftige Ausfälle von Fluganbietern gelten. Falls erforderlich, sind in Abstimmung mit dem Landkreis Rostock entsprechende Änderungen im Gesellschaftervertrag vorzunehmen.
2. Stattdessen sucht der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Kontakt mit der Landesregierung, namentlich mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, was mit dem Ziel geschehen soll, den finanziellen Verlust, der der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH durch die Insolvenz der Airline Germania droht, mit Landesmitteln auszugleichen.
3. Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bittet die Landesregierung, ungeachtet der 2014 bekannt gewordenen Ergebnisse der Analyse zur Zukunftsfähigkeit des Flughafens Rostock-Laage, erstellt von der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), näher zu prüfen, ob eine Beteiligung des Landes an der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH mittlerweile als möglich angesehen wird.
4. Gleichzeitig ist auszuloten, ob Mittel der EU, deren größter Nettozahler die Bundesrepublik Deutschland ist, für eine Sicherung des Standortes Laage eingesetzt werden können.
5. Über seine Bemühungen im Sinne der Punkte 1 bis 4 des vorliegenden Antrags erstattet der Oberbürgermeister Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 30. April 2019 in geeigneter Form Bericht.