30.01.2019 - 10.9 Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 "Petersdorfer Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und
auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

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Beschluss:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet „An der Petersdorfer Straße“, begrenzt:

 

2. im Norden: durch den Hainbuchenring und die Petersdorfer Straße,

im Osten:durch die Petersdorfer Straße,

im Süden:durch die Toitenwinkler Allee, die Tankstelle und den vorhandenen Erdwall,

im Westen:durch unbebaute Flächen ca. 200 m westlich des Fußweges von der Toitenwinkler Allee zum ehemaligen S-Bahnhaltepunkt,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Anlagen:

1. Entwurf des Bebauungsplans , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
   und dem Text (Teil B),
2. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

32

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage