30.01.2019 - 8.2.2 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 30.01.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1. Die unbefristete Beschäftigung von Mitarbeiter*innen der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt als Regelarbeitsverhältnis.
2. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
3. Die Besetzung „unbefristet“ ausgewiesener Stellen erfolgt grundsätzlich unbefristet.
4. Die Besetzung „befristet“ ausgewiesener oder unterjährig neu gebildeter Stellen erfolgt grundsätzlich mit einem Sachgrund.
5. Die Möglichkeit des Eingehens unbefristeter Arbeitsverhältnisse auf (zunächst) befristet eingerichteten Stellen wird nicht ausgeschlossen, sondern ist im Einzelfall zu prüfen.
6. Über beabsichtigte Ausnahmen bei den Punkten 3 (unbefristete Beschäftigung) und 4 (Befristung mit Sachgrund) erfolgt eine frühzeitige Informierung vor Ausschreibung der Stelle bzw. Entscheidung zum Verzicht auf Ausschreibung:
a)des zuständigen Personalrates bis zur Vergütungs-/Besoldungsgruppe E/A 13 im Rahmen von § 60 Landespersonalvertretungsgesetz MV,
b)des Personalausschusses ab Vergütungs-/Besoldungsgruppe E/A 13
im Rahmen des am 05.09.2018 beschlossenen Stellenbesetzungsverfahrens (2018/AN/3451-05).
7. Entscheidungen zu konkreten Stellenbesetzungen erfolgen durch den Oberbürgermeister unter Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung (bis zu E/A 13) sowie durch den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister ab E/A 13) unter Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Vorschriften.
8. Die gelebte Praxis der Stellenbesetzung wird regelmäßig im Personalausschuss beraten, mindestens halbjährlich.