30.01.2019 - 8.3 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4107-02 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) wurde zurückgezogen.

 

Nach umfangreicher Diskussion und im Zusammenhang mit einer vorherigen Wortmeldung von Frau Kröger gibt Frau Dr. Bachmann eine persönliche Erklärung ab.

 

 

Herr Majerus beantragt die Anhörung von Herrn Zimlich (Geschäftsführer der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH).

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung:Angenommen

 

Herr Zimlich nimmt zur Angelegenheit Stellung.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2018/AN/4107-05A)
2. Nr. 2018/AN/4107-03A),
3. Nr. 2018/AN/4107-04A).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4107-05 (ÄA) (s. TOP 8.3.4)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4107:

 

Regelungen zu Wohnungsverkäufen der WIRO

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass:

 

1. Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
 

2. Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,

 

3. bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
 

- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,

 

- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel
in den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung,

 

- vorrangiger Verkauf an Genossenschaften,

 

- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr von der WIRO erwerben.

 

Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.

 

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