15.01.2019 - 4.5 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.01.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass
1.Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
2.Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf
zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,
3.bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,
- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel in
den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung.
- Vorrangiger Verkauf an Genossenschaften.
- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr
von der WIRO erwerben.
Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.