22.01.2019 - 5.2 Festlegung zur Umsetzung der neuen Richtlinie z...

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Wortprotokoll

 

Herr Westphal:

  • Mit Beginn 2019 liegt ein bestätigter Haushalt vor, dies kann in den chsten Jahren erst im Verlauf des Kalenderjahres der Fall sein
  • mit jedem Haushaltsjahr entscheidet die Bürgerschaft über das Budget neu (der Haushaltssituation angepasst); Freigabe der Gelder erst nach Haushaltsbestätigung
  • Schwerpunkte im OBR erarbeiten bzw. besprechen
  • grundsätzliche Verständigung zur Verwendung des Budgets
  • Fragestellungen zur Handhabung Vereine nnen Anträge an den OBR stellen, die Anträge werden lt. Tagesordnung beraten und hierzu ist ein Beschluss zu fassen
  • Mit dem Zuwendungsbescheid des Amts kann dann rechtswirksam über das Geld verfügt werden
  • Themenschwerpunkte setzen, Straßenfeste, Vereinsveranstaltungen , Anträge von rgerinitiativen
  • Z. B. Anschaffung einer Bank ist eine investive Maßnahme Kosten für Planung, eventuell Grundstückskauf, Pflege und Wartung... umfangreich und schwierig (Pflichtaufgaben der Stadt vorher prüfen), Bank bleibt immer Eigentum der Stadt
  • Klärung: wie soll die Öffentlichkeit informiert werden; z.B. Presse, Aushang im Ortsamt, Flyer
  • jeder Antragsteller kann die Datei aus dem Internet nutzen
  • maximal 3000,-- € pro Maßnahme sind möglich

 

Erläuterungen zum Antragsverfahren mittels Beamer:

  • 4 Organigramme werden erläutert
  1. Antragsverfahren des OBR
  2. Verfahrensablauf der Verwaltung
  3. Antragsverfahren für Vereine, Verbände und Dritte
  4. Empfehlungen an die OBR, grundsätzliche Verständigung des OBR zur

Verwendung des Budgets

 

Diese Organigramme erhalten die OBR-Mitglieder mit der Niederschrift.

  • das Budget setzt sich wie folgt zusammen: Grundbetrag 3000,00 Euro + 0,50 Euro pro Einwohner im Ortsbeiratsbereich (Stichtag: 30.06. des Vorjahres);

Gesamt für Gehlsdorf/Nordost: 6000,- €

  • aus dem Gesamtbudget kann der Ortsbeirat bis zu 500,00 Euro eigenverantwortlich verwenden, z.B. Blumenstrauß, Präsent...
  • Ortsbeiratsmitglieder können damit nicht geehrt bzw. beglückwünscht werden
  • die Kleinsummenauszahlung erfolgt unter Vorlage der Nachweise z.B. Quittung im Ortsamt
  • eine Verwendung und Weiterbearbeitung der Gelder erfolgt erst nach Beratung und Abstimmung im Ortsbeirat
  • die Haushaltsstelle ist im Stadtamt, Sachgebiet Verwaltung/Haushalt/Fundwesen verantwortlich: Martin Hartmann, Tel.: 0381 3813103, martin.hartmann@rostock.de
  • Herr Hartmann prüft und erteilt den Zuwendungsbescheid = rechtliche Wirkung

 

Diskussionspunkte im OBR:

  • Vorschläge von OBR-Mitgliedern und Mitgliedern des Kultusausschusses: Kirchenplatzfest, Adventsmarkt, Martinfest, Osterfeuer Der Kultusausschuss wird mit den Vereinen konkrete Anträge an den OBR vorbereiten

 

Herr Westphal: Der OBR muss heute zumindest beschließen, wieviel der möglichen 500,00 Euro eigenverantwortlich in Anspruch genommen wird. Diese festgelegte Summe kann mittels Beschluss im OBR jeder Zeit geändert werden.

Der OBR muss auch festlegen, wer in Vertretung des Vorsitzenden Empfänger des Geldes (Auszahlung im Ortsamt) bzw. der Zuwendung sein wird.

Der OBR sollte einen Termin vereinbaren, um sich tiefgreifend Gedanken zu machen, wie das Budget verwendet wird und den Ablauf absprechen.

 

Diskussion und Meinungsfindung im Ortsbeirat

Vorschlag: Verfügungsberechtigt sind der Vorsitzende des OBR sowie der 1. und 2. Stellvertreter des OBR

Das Thema bzw. erste Anträge sollten im Februar 2019 erneut auf der Tagesordnung der OBR-Sitzung stehen.

Beschluss:

Der Ortsbeirat beschließt die Summe von 500,00 Euro für kleine Einzelmaßnahmen aus dem gesamten OBR-Budget.

Der Vorsitzende sowie der 1. und den 2. Stellvertreter des OBR sind die weiteren Verfügungsberechtigen.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt