22.01.2019 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg" - Früh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 22.01.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Millahn, Architekt, informiert zum Vorhaben:
- Der B-Plan befindet sich in der Vorentwurfsphase
- Darstellung des Geltungsbereiches an Hand eines Lage-/Höhenplans auf dem Betriebsgelände der bisherigen Gärtnerei (nördl. der Uferpromende, zw. Wohnbebauung Ballastweg und Blockweg, südl. angrenzend an den B-Plan 15.WA.119 „Warnowgarten“)
- große Höhenunterschiede zum westl. und nördl. angrenzenden Gelände
- verursacht durch Geländeabgrabungen einer vormaligen Ziegelei (um 1900); akt. Nutzung als Betriebsstätte einer Gärtnerei (Baumschule, Staudenkulturen)
- Am Ende des Blockweges ist eine fünfgeschossige Bauweise, im Ballastweg zwei- bis dreigeschossig
- Der Ballastweg soll verlängert werden und erhält einen Wendehammer (geeignet für Müllfahrzeuge); Festsetzung Gesamtstraßenbreite Ballastweg: 8,50 m (Fahrbahn 5,00 m, 2,50 m Fußweg + Bankettbereiche)
- Restflächen entlang bestehendem Ballastweg (ca. b = 1,5m) soll nördl. Anliegern zum Ankauf angeboten werden
- 2 Häuser mit 10 und 8 WE (bis 4 – geschossig + Staffelgeschoss), ein Wohn- und Bürohaus (1 – 2 WE, 2-gechossig), ansonsten EFH mit Einlieger WE
- Umnutzung kleines Funktionsgebäude der Gärtnerei zu Wochenendhaus (nördliches Plangebiet/mittig)
- Die alte Technikhalle bleibt als Nebennutzung des Gärtnereigeländes
- Die Restfläche wird Grünfläche für fortgesetzte / flächenmäßig reduzierte gartenbauliche Nutzung
- Der B-Plan „Warnowgarten“ sah vormals auf dieser Fläche Ausgleichsmaßnahmen vor – dies ist nicht mehr erforderlich
- Das Kleingewässer wird lt. Forderung des Amtes für Stadtgrün erhalten
- Erhalt des begrünten Promenadenweges (angrenzend an öff. Uferpromenade) und des Altbaumbestandes an den westl. und nördl. Böschungen
- Durchgeführte Untersuchungen: Artenschutzprüfung (04-11/2018), Baumkartierung mit Feststellung gesetzl. Erhaltungsvorgaben (03/2018), Einzelbegutachtug von 2 Erhaltungsbäumen (01/2019)
- Weitere Abstimmungsberatungen mit den Ämtern der Verwaltung im Februar 2019; gepl. Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss: 05/2019
Diskussionspunkte/Nachfragen:
- Für den Grünausgleich der Evertschen Gärtnerei ist ein Teil der jetzigen B-Planfläche als Grünausgleich festgesetzt
- Baumschulfläche war einigen Bürgern bisher nicht bekannt
- Verfahrensnachfragen zum beschleunigten Verfahren
- Wiederspruch zur Flächenfestsetzung im FNP, warum kein Abwarten des neuen FNP
- Nachfrage nach Anlass der Planung
- Straßenbreite und Stellflächenangebot
- Auswirkungen auf die Belastung des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Gehlsheimer Str.
- Verkehrsberuhigte Maßnahmen im Ballastweg
- Bei der Festsetzung der Ausgleichsflächen für den B-Plan Evertsche Gärtnerei hat sich die Bürgerschaft sicherlich was gedacht bei der Beschlussfassung – warum können diese jetzt entfallen?
Herr Millahn:
- Die Stadt benötigt insgesamt immer mehr Wohnbauflächen
- Planungsrechtlich kann der FNP auch später nachrichtlich angepasst werden
- Extra Umweltbericht ist nicht notwendig umweltrelevante Inhalte sind trotzdem zu erfassen und zu betrachten
- Flächeneigentümer hat ein Bauansinnen
- Ca. 70 neue Anwohner in 24 bis 26 WE – keine Auswirkungen für die Gehlsheimer Str.
- Festsetzung Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken
- B-Plan-Entwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a (BauGB-Novelle 2007) in Verbindung mit § 13 b(BauGB-Novelle 2017) möglich
- Planer nimmt den Hinweis zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Bereiches für den Ballastweg als Anregung für die weiteren Ämtergespräche mit
- Der B-Plan dient der Innenentwicklung zur Schaffung von neuem Wohnraum. Das Gesetz überlässt es der Bürgerschaft, was festsetzt wird für den Grünausgleich
- Die Beschlussvorlage zu diesem B-Plan soll bis Ende Februar/Anfang März 2019 erstellt sein