22.01.2019 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 15.WA.202 "Ballastweg" - Früh...

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Wortprotokoll

 

Herr Millahn, Architekt, informiert zum Vorhaben:

  • Der B-Plan befindet sich in der Vorentwurfsphase
  • Darstellung des Geltungsbereiches an Hand eines Lage-/Höhenplans auf dem Betriebsgelände der bisherigen Gärtnerei (nördl. der Uferpromende, zw. Wohnbebauung Ballastweg und Blockweg, südl. angrenzend an den B-Plan 15.WA.119 „Warnowgarten“)
  • große Höhenunterschiede zum westl. und nördl. angrenzenden Gelände
  • verursacht durch Geländeabgrabungen einer vormaligen Ziegelei (um 1900); akt. Nutzung als Betriebsstätte einer Gärtnerei (Baumschule, Staudenkulturen)
  • Am Ende des Blockweges ist eine fünfgeschossige Bauweise, im Ballastweg zwei- bis dreigeschossig
  • Der Ballastweg soll verlängert werden und erhält einen Wendehammer (geeignet für Müllfahrzeuge); Festsetzung Gesamtstraßenbreite Ballastweg: 8,50 m (Fahrbahn 5,00 m, 2,50 m Fußweg + Bankettbereiche)
  • Restflächen entlang bestehendem Ballastweg  (ca. b = 1,5m) soll nördl. Anliegern zum Ankauf angeboten werden
  • 2 Häuser mit 10 und 8 WE (bis 4 geschossig + Staffelgeschoss), ein Wohn- und Bürohaus (1 2 WE, 2-gechossig), ansonsten EFH mit Einlieger WE
  • Umnutzung kleines Funktionsgebäude der Gärtnerei zu Wochenendhaus (nördliches Plangebiet/mittig)
  • Die alte Technikhalle bleibt als Nebennutzung des Gärtnereigeländes
  • Die Restfläche wird Grünfläche für fortgesetzte / flächenmäßig reduzierte gartenbauliche Nutzung
  • Der B-Plan „Warnowgarten“ sah vormals auf dieser Fläche Ausgleichsmaßnahmen vor dies ist nicht mehr erforderlich
  • Das Kleingewässer wird lt. Forderung des Amtes für Stadtgrün erhalten
  • Erhalt des begrünten Promenadenweges (angrenzend an öff. Uferpromenade) und des Altbaumbestandes an den westl. und nördl. Böschungen
  • Durchgeführte Untersuchungen: Artenschutzprüfung (04-11/2018), Baumkartierung mit Feststellung gesetzl. Erhaltungsvorgaben (03/2018), Einzelbegutachtug von 2 Erhaltungsbäumen (01/2019)
  • Weitere Abstimmungsberatungen mit den Ämtern der Verwaltung im Februar 2019; gepl. Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss: 05/2019

 

Diskussionspunkte/Nachfragen:

  • r den Grünausgleich der Evertschen Gärtnerei ist ein Teil der jetzigen B-Planfläche als Grünausgleich festgesetzt
  • Baumschulfläche war einigen Bürgern bisher nicht bekannt
  • Verfahrensnachfragen zum beschleunigten Verfahren
  • Wiederspruch zur Flächenfestsetzung im FNP, warum kein Abwarten des neuen FNP
  • Nachfrage nach Anlass der Planung
  • Straßenbreite und Stellflächenangebot
  • Auswirkungen auf die Belastung des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Gehlsheimer Str.
  • Verkehrsberuhigte Maßnahmen im Ballastweg
  • Bei der Festsetzung der Ausgleichsflächen für den B-Plan Evertsche Gärtnerei hat sich die Bürgerschaft sicherlich was gedacht bei der Beschlussfassung warum können diese jetzt entfallen?

 

Herr Millahn:

  • Die Stadt benötigt insgesamt immer mehr Wohnbauflächen
  • Planungsrechtlich kann der FNP auch später nachrichtlich angepasst werden
  • Extra Umweltbericht ist nicht notwendig umweltrelevante Inhalte sind trotzdem zu erfassen und zu betrachten
  • Flächeneigentümer hat ein Bauansinnen
  • Ca. 70 neue Anwohner in 24 bis 26 WE keine Auswirkungen für die Gehlsheimer Str.
  • Festsetzung Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken
  • B-Plan-Entwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a (BauGB-Novelle 2007) in Verbindung mit § 13 b(BauGB-Novelle 2017) möglich
  • Planer nimmt den Hinweis zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Bereiches für den Ballastweg als Anregung für die weiteren Ämtergespräche mit
  • Der B-Plan dient der Innenentwicklung zur Schaffung von neuem Wohnraum. Das Gesetz überlässt es der Bürgerschaft, was festsetzt wird für den Grünausgleich
  • Die Beschlussvorlage zu diesem B-Plan soll bis Ende Februar/Anfang rz 2019 erstellt sein  
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