13.12.2018 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 "Petersdorfer Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Knitter begrüßt Frau Hoffmann und übergibt ihr das Wort.

Frau Hoffmann:

-         es entstehen dort 3 Gewerbegebiete (2 größere und 1 kleines)

-         es ist ein offenes Gewerbegebiet, aber die Gewerbeflächen sollten nicht unter 400m² sein

-         der Verkehrsknotenpunkt Petersdorferstr./Toitenwinkler Allee wurde geprüft und ist ausreichend r den entstehenden Fahrzeugverkehr

-         es soll ein Fuß-und Radweg im Bereich Petersdorferstr. bis Höhe Hainbuchenring gebaut werden und eine Straßensanierung in diesem Bereich ist auch geplant

-         der Grünausgleich soll im Bereich Rostocker Heide stattfinden

-         der Kompostplatz (Amt für Stadtgrün) soll 2020 beräumt werden

-         es wird eine Werbeanlage im vorderem Grünbereich aufgestellt , die ca. 20 m über der Straßenhöhe, eine 3 Seitenansicht haben soll und nicht beleuchtet ist

Diskussion:

-         Der Grünstreifen ist auch ein Lärmschutz, aber die entstehende Lärmstärke ist unbekannt; Kann im vorderen Bereich (Toitenwinkler Allee/Petersdorferstr.) nicht auch ein Lärmschutzwall errichtet werden?

-         Der Grünstreifen und Grünflächen sollten öffentlich bleiben.

-         Der Verkehrsknotenpunkt Toitenwinkler Allee/Hinrisdorfer Str. ist auch ein Schwerpunkt, darauf muss auch geachtet werden.

-         Warum soll der Grünausgleich im Bereich Rostocker Heide stattfinden und nicht am anliegendem Teich?

-         Die Werbeanlagere auch gut für die schon ansässigen Firmen.

-         Wird der Gehweg zwischen Toitenwinkler Allee in Richtung ehem. S-Bahnhof erneuert?

-         Wer baut und errichtet die neue Werbeanlage?

Herr Schaffer nimmt ab 18.50 Uhr an der Sitzung teil.

Frau Hoffmann:

-         Der vordere Bereich (Toitenwinkler Allee/Petersdorferstr.) soll offen bleiben, damit die Gewerbetreibenden zu sehen sind, deshalb kann dort kein Lärmschutzwall errichtet werden.

-         wird den Vorschlag zum Grünausgleich mitnehmen

-         Der Gehweg zwischen Toitenwinkler Allee und ehem. S-Bahnhof soll erhalten bleiben, ob er saniert werden soll ist unbekannt.

-         Der Bau und Errichtung der Werbeanlage wird ausgeschrieben.

Frau Knitter bedankt sich bei Frau Hoffmann r die Ausführungen und bittet um Abstimmung.

Herr Dr. Blum verlässt um 19.10 Uhr die Sitzung.

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Beschluss:

 

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet „An der Petersdorfer Straße“, begrenzt

 

2. im Norden: durch den Hainbuchenring und die Petersdorfer Straße,

im Osten:durch die Petersdorfer Straße,

im Süden:durch die Toitenwinkler Allee, die Tankstelle und den

vorhandenen Erdwall,

im Westen:durch unbebaute Flächen ca. 200 m westlich des Fuß-weges von der Toitenwinkler Allee zum ehemaligen S-Bahnhaltepunkt

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage