04.12.2018 - 9.2 Umsetzungsplanung zur Sozialraumorientierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es folgen eine umfassende Einführung durch die Verwaltung und ein längerer Meinungsaustausch mit den Mitgliedern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch die Kombinierungsmöglichkeiten im Bereich nach § 35 a SGB VIII (körperlich, seelisch, geistig erkrankte Kinder) in Betracht gezogen werden müssen, mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Insgesamt befasst sich die Verwaltung mit der Sozialraumorientierung nach dem BTHG, da nach den neuen gesetzlichen Vorschriften der Eingliederungshilfe diese auch im Sozialraumbezug zu erbringen ist. Für die Haushaltsplanung 2020/21 wurden Personalstellen angemeldet, die für diesen Prozess notwendigerweise vorgesehen sind. Die Verwaltung appelliert an die Fraktionen und verdeutlicht nochmals die Wichtigkeit der finanziellen Ausstattung. Die weitere Einbindung über die Geschäftsführer der freien Jugendhilfe wird in der Tagung am 07. März 2019 erfolgen. Es werden mindestens 2 freie Träger benötigt, die ihre finanziellen Budgets miteinander kombinieren, um ein Finanzierungsmodell zu ermöglichen, ohne das eine modellhafte Erprobung nicht möglich ist. Dieses bedeutet ein hohen Maß an gegenseitiger Transparenz, Vertrauen und partnerschaftlichem Handeln. Herr Schippmann wünscht sich nicht nur Schulungen für Mitarbeiter von freien Trägern, sondern auch für Mitarbeiter des Amtes. Dieses sollte zeitnah geschehen und nicht erst, nachdem die Konzepte ausgefeilt sind.  Bzgl. Fortbildungen informiert die Verwaltung, dass bei Ableitungen in der Modellregion dieses auch in die anderen Arbeitsfelder für die dortigen Kollegen eingespielt wird.

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Umsetzungsplanung zur Sozialraumorientierung.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

12

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage