06.12.2018 - 11 Verschiedenes

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Wortprotokoll

Herr Dr. Mrotzek hinterfragt die Teilnahmepflicht an Sitzungen und die Auswirkungen bei Nichtteilnahme und etwaige Konsequenzen, wenn die Teilnahme eines OBR-Mitgliedes mehr als z.B. 3x nicht erfolgte.

Frau Bornstein verweist auf die Verpflichtung zur Teilnahme nach Satzung der Ortsbeiräte (Par. 5, Abs. 1, Satz 4). Es sei denn, ein wichtiger Grund verhindert die Teilnahme. Hier muss, um die Durchführung einer Sitzung und Beschlussfähigkeit nicht zu gefährden, die Vorsitzende rechtzeitig informiert werden.

Bei OBR-Mitgliedern, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, besteht nur die Möglichkeit, Beschwerde bei der entsprechenden Partei/ Fraktion vorzutragen.

Es kann nach Satzung, Par. 5, Abs. 8 auch ein Ordnungsgeld, über das die Bürgerschaft entscheidet, verhängt werden.

 

 

Sitzungstermine:

 

OBR:     03.01.2019, 18:30 Uhr, SBZ „Heizhaus“, Tychsenstraße 22, 18059 Rostock