11.12.2018 - 4 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Herr Zarniko

 

1.Vorgang 123

Bei der letzten Ortsbeiratssitzung wurde hinterfragt, warum die Türen der Toilettenanlage am Strandzugang 18 noch zugenagelt sind. Das Amt für Umweltschutz teilt dazu mit, dass diesem Zustand zum Ende des Jahres Abhilfe geschaffen wird, indem dort Nachbautüren eingesetzt werden. Das Amt hält dies für eine zeitwertgerechte Reparatur. Zwei Originaltüren im Wert von zusammen 5.500€ konnte sich das Amt an dieser Stelle nicht vorstellen. Da diese Türen dennoch auf Maß angefertigt werden, dauert es ca. noch 6 Wochen.

 

2.Straßenreinigungsgebühren Vorgang 128

Zu der Nachfrage des Ortsbeirates zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren der Anwohner der Straße Am Leuchtturm, führt das Amt für Umweltschutz aus, dass die Verkehrsfläche Am Leuchtturm (Hausnummer 1-13) aufgrund der Baustelle vom 14.08. bis 11.10.18 nicht gereinigt wurde. Die Straßenreinigungsgebühr wurde entsprechend dem oben benannten Zeitraum ausgesetzt. Mit der Verkehrsfreigabe am 07.09.18 wurde die Baumaßnahme beendet. Das Amt für Verkehrsanlagen als Straßenbaulastträger hat am 10.10.18 das Amt für Umweltschutz über die Fertigstellung der Sanierung informiert und mitgeteilt, dass die Verkehrsfläche wieder zu reinigen ist. Daraufhin hat das Amt für Umweltschutz die Stadtentsorgung Rostock GmbH mit der sofortigen Reinigung beauftragt und das Kämmereiamt über die Wiederaufnahme der Reinigung informiert. Die Reinigung wird seit dem 11. Oktober durch die Stadtreinigung durchgeführt. Der Abschnitt Am Leuchtturm 15-19 mit der Seestraße in Richtung H.-Heine-Straße ist noch nicht fertiggestellt und ist daher weiterhin nicht reinigungsfähig. Für diesen Bereich wird auch weiterhin keine Gebühr erhoben.

 

3.Vorgang 127

In der Ortsbeiratssitzung am 13.11.2018 ist gefragt worden, ob der Pavillon von Herrn Treichel am Strand stehen bleiben darf. Dazu antwortet die Tourismuszentrale, dass die amtlichen Vorgaben zur Bewirtschaftung im Bereich westliche Mole bis Höhe Hotel Neptun die zeitliche Nutzbarkeit für alle Unternehmen auf den Monat November beschränken. Die Bewirtschaftung am Strandblock 4/5 ist daher in Analogie zu den anderen Unternehmen am Strand abgebaut worden.

 

4.Aktuelle Baumpflanzung im Stadtgebiet Rostock

Hier teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit, dass die vermutlich von Anwohnern gestutzte Linde Am Strom im Rahmen einer Schülerspendenaktion ersetzt wird. Im Stolteraer Weg in Warnemünde wird als Ersatz für einen abgestorbenen Straßenbaum eine Wildbirne gepflanzt.

 

5.Vorgang 116 - Hinweis von Herrn Richert, die vorhandene Beschilderung in der Parkstraße in Rostock Warnemünde besser zu ordnen

Hier teilt das Amt für Verkehrsanlagen mit, dass am 08.10.2018 durch die Straßenverkehrsbehörde bereits eine Vorortschau zum oben genannten Sachverhalt durchgeführt worden ist. Die nicht im Einklang stehende vorhandene Beschilderung wurde zur Entfernung angeordnet. Zwischenzeitlich wurde die Beschilderung angepasst.

 

6. Umbau Imbiss/Restaurant mit Einbeziehung des offenen Wirtschaftshofes, Bauort: Am Bahnhof 12

Hier teilt das Bauamt, Abteilung Bauordnung mit, dass der Stellungnahme des Ortsbeirates vom 15.08.2018 zu dem oben genannten Bauvorhaben nicht gefolgt werden kann, da dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen waren. Das Bauvorhaben ist unbefristet beantragt worden. Für eine Befristung liegen keine planungsrechtlichen Grundlagen vor. Am 13.11.2018 wurde die Baugenehmigung zu dem oben genannten Bauvorhaben unbefristet erteilt. Laut dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft hat der Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung mit dem Betreiber einen befristeten Nutzungsvertrag über 15 Jahre abgeschlossen.

 

7. Vorgang 102 - Tempo 30 in Diedrichshagen

Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts auf Hauptverkehrsstraßen dürfen nach § 45 Abs. 9 Satz 2 Straßenverkehrsordnung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Dies wird hier behauptet, aufgrund fehlender Querungsstellen für Fußnger und Radfahrer im Bereich zwischen den Kreisverkehren, obwohl an dieser Stelle Kinder die Straße queren. Für den genannten Bereich ist diese Gefahrenlage nicht ableitbar. In diesem sind an den Kreisverkehren Fußngerüberwege vorhanden (Abstand ca. 100-150 m). Ein hoher Querungsbedarf besteht zudem nicht. hlungen ergaben, dass nur rund 6 Personen je Stunde hier die Straße queren. Die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung ergaben, das zwar teilwiese zu schnell gefahren wird in diesem Bereich, jedoch sind vorrangig Maßnahmen zu ergreifen, um auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer einzuwirken (z.B. Geschwindigkeitsmessungen durch Polizei oder KOD). Die Ergebnisse liegen der Stellungnahme der Verkehrsbehörde als Anlage bei. Die bauliche Gestaltung der Querungsstelle wird derzeit noch mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege beraten. Folglich besteht keine Rechtsgrundlage.

 

8. Vorgang 108 - Schilf am Alten Strom beseitigen

Hier teilt das Hafen- und Seemannsamt mit, dass es sich bei den Liegeplätzen 1-10 um Dauerliegeplätze handelt. Dauerlieger haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der regelt, dass der Mieter seinen Bewuchs zu entfernen und die Sauberkeit zu gewährleisten hat. Ein Mieter hat einen ordentlichen Mietbereich. Der Vorschlag des Hafen- und Seemannsamtes ist, die Mieter zunächst mit Hinweis auf ihre Pflichten anzuschreiben mit Terminsetzung bis Ostern.

 

9. Vorgang 111 - Toiletten am WIRO-Parkplatz

Da wir keine Antwort von der Deutschen Bahn erhalten haben, war Frau Engel selbst vor Ort. Von 4 Münztoiletten waren 3 öffentlich zugängig, sauber und nutzbar.

 

10. Vorgang 124 - 6 Dachfenster im Gebäude Alter Strom Nummer 7, hier die Prüfung der eventuellen Dachfenster Alter Strom Nummer 6

Hier teilt das Bauamt, Abteilung Bauordnung folgendes mit:

Aus der E-Mail von Herrn Vigenschow v. 9.10.2018 wird die Frage nach der Zulässigkeit von 6 Dachfenstern im Haus Am Strom Nr. 7 herausgelesen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Frage nicht auf Dachfenster im Haus Am Strom 6 zielt.

Hierzu möchte das Bauamt Folgendes mitteilen:

In den Bauvorlagen für die Baugenehmigung ist ebenfalls der Einbau von Dachfenstern dargestellt, 4 Stück liegende Dachfenster mit einem Abstand von 1,30 m zur Grundstücksgrenze Am Strom 8. Das Vorhaben wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 63 Landesbauordnung M-V geprüft. Der vorgeschriebene Prüfrahmen sieht keine Brandschutzprüfung vor. Für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sind der Bauherr und die von ihm beauftragten Fachleute wie Entwurfsverfasser, Bauleiter usw. verantwortlich.

Falls die Anfrage sich doch auf das Gebäude Am Strom 6 bezieht, kann ich mitteilen, dass der Einbau von liegenden Dachfenstern gem. § 61 LBauO M-V verfahrensfrei ist und keiner Baugenehmigung bedarf. Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften vom Bauherrn jedoch zu beachten und einzuhalten sind. In den letzten 10 Jahren wurde für das Gebäude Am Strom 6 keine Baugenehmigung ausgereicht.

 

11. Vorgang 125 - Schienenersatzverkehr

Dazu teilt uns die Deutsche Bahn folgendes mit: mit dem heutigen Arbeitsstand aus der Bauvorbereitung und Durchführung wird der Schienenersatzverkehr für die Maßnahme Umbau Bahnhof Warnemünde wie ursprünglich geplant von 09/2019 04/2020 durchgeführt. Ich habe ihr Anliegen auch an die Kollegen vom Fahrplan weitergeleitet. Sicherlich kommen von dort detailliertere Informationen, die ich ihnen gern weiterleite.

 

Zu den

Vorgängen 129 Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnung,

Vorgang 130 Beleuchtung zwischen Stolteraer Weg, Kantenweg u. Doberaner Landstr., Vorgang 117 Geschwindigkeitskontrolle in der Parkstr./Schule,

Vorgang 126 Verantwortlichkeiten auf der Promenade/ Zuständigkeit,

Vorgang 73 Fragekatalog des Wirtschaftsausschusses,

sind uns von den zuständigen Fachämtern noch keine Antworten zugegangen.

Zu dem Vorgang 98 Bei Regen stehen Pfützen in der Heinrich-Heine-Str. am Fußngerüberweg möchte Herr Tiburtius heute persönlich ausführen.