14.11.2018 - 8.2.5 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden im Falle ihrer Verwertung, soweit rechtlich zulässig, ab 2020 nicht mehr veräert, sondern in Erbbaurecht vergeben.
 

2. Die Vergabe von Erbbaurechten erfolgt mittels Konzeptausschreibung.

Ausnahmen sind mit Beschluss des Hauptausschusses zulässig.

 

3. Der Erbbauzins ist vertraglich so zu gestalten, dass der Erbbauberechtigte finanziell nicht schlechter gestellt wird als ein etwaiger Grundstückskäufer.
Dabei ist der Erbbauzins nach Art der Nutzung des Grundstückes so zu staffeln, dass Anreize für zusätzliche Wohnbebauung geschaffen werden
(z. B. 1,5 % für Wohnbebauung und 2,5 % für Gewerbeflächen).

 

4. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Vergabe eines Erbbaurechtes anstelle eines Verkaufes werden grundsätzlich erteilt, wenn es sich um Arrondierungsflächen zu bestehendem Grundstückseigentum, Vorgartengrundstücke oder Grundstückstausch handelt.

Weitere begründete Ausnahmen sind mit Beschluss des Hauptausschusses zulässig.

 

5. Das Verfahren wird von einem laufenden Monitoring begleitet.
Nach 5 Jahren ist das Monitoring in Form einer Informationsvorlage auszuwerten.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt