22.11.2018 - 4.1 Erste Änderung der Entgeltordnung für besondere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz, Leiter der Abteilung Liegenschaften im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, erläutert die eingebrachte Änderung der Entgeltordnung. Es habe hier keine Orientierung an anderen Städten gegeben, die Entgelte seien auf Grundlage genauer Erhebungen des Verwaltungsaufwands angepasst worden. Die zum Teil deutlichen Steigerungen seien darin begründet, dass keine Anpassung seit 2003 erfolgt sei.

 

Herr Sens gibt den Hinweis, dass eine konkrete Kalkulation für die Entgelte hilfreich wäre, zudem sei ein Vergleich mit der Kalkulation aus dem Jahr 2003 erforderlich. Ggf. seien hier Prozesse zu untersuchen und anzupassen um die Effizienz zu steigern.

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, führt aus, dass die Leistungen der Entgeltordnung nicht regelmäßig, wiederkehrend durch die gleichen Bürger in Anspruch genommen werden. Insofern seien es eher einmalige Leistungen, für welche nach dem Gegenleistungsprinzip kostendeckende Entgelte zu erheben seien.

 

Die Ausschussmitglieder geben den Hinweis in den kommenden Jahren regelmäßig Überprüfungen der Entgeltordnung vorzunehmen, um so hohe Anstiege der Entgelte künftig zu vermeiden.

 

Herr Sens stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Beschlussvorlage sowie Ergänzung dieser um die Gegenüberstellung der Entgeltkalkulation für die Jahre 2003 und 2018. Der Antrag wird mit einer Dafürstimme, sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen nicht befürwortet.

 

Der Vorsitzende stellt anschließend die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Erste Änderung der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen in der Liegenschaftsverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage)

wird beschlossen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage