29.11.2018 - 5.1 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Zimlich gibt an, dass es bezüglich der Wohnungsverkäufe an Mieter kein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. Es gelte weiterhin das gesetzliche Vorkaufsrecht, welches sich in der Praxis bisher bewährt hat.

 

Auch Herr Giesen legt dar, dass es sich bei dem Antrag hauptsächlich um Mieterschutz handelt. Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes könne die im Antrag vorgeschlagene Regelung nicht vertraglich vereinbart werden.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

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