14.11.2018 - 10.6.1 Kristin Schröder (für den Ortsbeirat Südstadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Planzeichnung im Teil A und den Text im Teil B um Folgendes zu ergänzen:

 

Auf dem mit der Bezeichnung 127/1 gekennzeichnetem Baugrundstück im SO WFT6.1 ist die Änderung oder Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes bis zu einer Grundfläche von insgesamt 300 m² allgemein zulässig.

Nutzungsänderungen sind nur dann zulässig, wenn das Vorhaben im SO WFT6.1 zulässig ist oder als Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erneuerung kann bis zu einer Grundfläche von 300 m² als Ausnahme zugelassen werden. Bei Änderung, Erweiterung oder Erneuerung des Wohngebäudes sind die sich aus den Festsetzungen 8.2 bis 8.4 ergebenden Anforderungen einzuhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt