21.11.2018 - 7.1 Antrag des Ortsbeirates zur öffentlichen Widmun...

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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (für den Fußverkehr) für die Fläche Am Brink, die z.Z. eine fiskalische Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darstellt, zu veranlassen.

 

Begründung:

  1. Die Fläche wird von der Öffentlichkeit als öffentliche Verkehrsfläche wahrgenommen und genutzt. Diese Nutzung wird geduldet.
  2. Dem Wunsch des Ortsbeirates, eine Anpassung der Miethöhe an die Sondernutzungsgebühren (Gebührenfreiheit für gemeinnützige Organisationen) kann von der Verwaltung nicht entsprochen werden, siehe Anlage Schreiben des Leiters des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes. So zahlen gemeinnützige Vereine für eine ihrem Zweck entsprechende Veranstaltung mit Info-Tischen zwischen 200 und 300 EUR Miete.
  3. Die Fläche wird nicht in das Reinigungszyklus der Stadtentsorgung für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen eingeordnet.“

 

Frau Niemeyer schlägt vor diesen in den Stadtentwicklungs- sowie Liegenschaftsausschuss der Bürgerschaft zu geben. Es ist ein Antrag des Ortbeirates an die Bürgerschaft.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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