14.11.2018 - 10.5 Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostoc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass durch den Einreicher um folgende redaktionelle Änderung zur Satzung gebeten und in das Allris-Dokument eingearbeitet wurde:

Im § 8 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wurde der Verweis auf den Absatz 1 ergänzt, sodass der Satz nun lautet:                                                                                    

Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen des Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind alle zwei Jahre in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die beigefügte Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung).

 

Anlage:

Satzung ... über die Erhebung einer Hundesteuer ...

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage