21.11.2018 - 6.1 Bearbeitungsstand "Neubau Klärschlammanlage", C...

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Wortprotokoll

Herr Rhode und Herr Jacobs stellen an Hand einer Präsentation das Projekt der Klärschlammverwertungsanlage vor. Die Präsentation ist Bestandteil des Protokolls. (siehe Anlage)

 

Da es sich hier um ein kommunales Unternehmen handelt, stellt die Einbeziehung der EinwohnerInnen ein wichtiges Ziel dar. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Kernpunkt der Arbeit. Gewinne werden durch den Einsatz von Klärschlammverwertungen nicht erzielt, da kostendeckend und kommunal gearbeitet wird. Dies bedeutet, dass die Preise für den Bürger stabil bleiben.

Herr Jacobs spricht alle an, sich bei Fragen und Wünschen auf der Internetseite www.klaerschlamm-mv.de zu melden. Es ist eine Dialogseite eingerichtet. Fragen werden umgehend beantwortet und veröffentlicht.

 

Frau Niemeyer hinterfragt die Einordnung des Vorhabens im B-Plan Gewerbegebiet „ehemaliger Grenzschlachthof“.

Frau Bornstein erklärt, dass der B-Plan um die entsprechende Fläche verkleinert wird. Das Vorhaben wird nach BauGb Par. 34 eingereicht. 

Frau Gödke informiert, dass es sich bei dem Vorhaben um ein „Industriegebiet handelt, dass nicht in den B-Blan eingeordnet werden kann und damit nicht zulässig wäre.

Die Beschlussvorlage 2018/BV/4179 ist seit 21.11.2018 zur Behandlung in der Bürgerschaft am 30.1.2019 frei geschaltet.

 

Im Anschluss erfolgt die Diskussion.

Frau Niemeyer äert die Erwartung, dass zeitgleich zur Beschlussvorlage 2018/BV/4179 auch der veränderte Entwurf des B-Plans „Ehemaliger Schlachthof“ von der Verwaltung vorgelegt werden muss. Die Auswirkungen der Klärschlammverbrennungsanlage auf das B-Plan-Gebiet müssen bekannt sein.

Herr Dr. Winter:

  1. In Rostock herrscht, durch das Steinkohlekraftwerk, ein höherer Quecksilbergehalt. Ist somit der Vergleich mit den Grenzwerten in Zürich statthaft?
  2. Man liest es „Phosphorrückgewinnungsoption“. Gibt es Unterschiede beim gewonnenen Phosphorgehalt zwischen den verschiedenen Standorten?
  3. Auch wenn die Entfernung des Schlammes vom Feld befürwortet wird, ist die Effektivität des Transportes fraglich. Könnte eventuell ein anderer Standpunkt geprüft werden, wenn es auch in Rostock nötig ist, einen Großteil des Schlammes zu „importieren“.

Herr Jacobs und Herr Rhode gehen auf die gestellten Fragen wie folgt ein:

Zu 1.    In der gesamten Kooperation gibt es einen Partner, bei dem die Quecksilberwerte etwas problematisch eng am Grenzwert liegen und das ist Rostock. Durch Mischung des Klärschlammes von verschiedenen Standorten, ist die Belastung durch Schwermetalle in der Zusammensetzung wieder gering. Im Prozess wird das Quecksilber in der Trocknungsluft separiert. Im Endergebnis kann festgestellt werden, dass die Quecksilberbelastung in Mecklenburg-Vorpommern niedriger ist, als in Zürich.

Zu 2.    Er spricht auf den Vorteil der ländlichen Struktur, da dort ein hoher Phosphorgehalt vorliegt. Dieser konzentriert sich in der Asche. Da es genaue Vorschriften zur Phosphorgewinnung gibt, werden aus Nassschlamm mindestens 50 % Phosphor und aus der Asche mindestens 80 % Phosphor gewonnen.

Zu 3.    Die Transporte machen auf den gesamten Energieeinsatz 2 % Aufwand aus.

 

Frau Niemeyer schlägt vor, eine Einwohner-/innen-Versammlung einzuberufen, um den Einwohner/innen vor der Entscheidung Gelegenheit für Fragen und Meinungsäußerungen zu geben.. Dabei ist angedacht, den Ortsteil Gehlsdorf einzubeziehen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zum Thema „Neubau Klärschlammanlage in der Carl-Hopp-Str.“ eine Einwohner-/innen Versammlung durchzuführen.

 

Der Vorschlag wird begrüßt. Bereits bestehende Fragen könnten vorab dem Ortsamt zugeleitet werden.

Frau Bornstein gibt dafür auch nochmals die E-Mail Adresse des Ortsamtes bekannt: „ortsamtmitte@rostock.de“.

 

Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Das Ortsamt wird mit der Organisation beauftragt.

 

Anschließend stellt ein betroffener Investor von neuzubauendem Wohnraum in der Nähe der Klärschlammanlage die Frage, warum diese Anlage in einer Stadt gebaut wird und nicht an einem Standort ohne direkte Nachbarn.

Herr Jacobs entgegnete, dass die Verknüpfung von Klärschlammanfall und der daraus entstehende Klärschlammverwertung so optimal gegeben sei. Weiterhin spiele der Faktor Wasser dabei eine große Rolle. Eine vorgegebene Lärmgrenze werde durch die Anlage nicht überschritten, da dies im Genehmigungsverfahren eine wichtige Auflage darstelle.

 

Ein weiterer Bürger merkte an, dass doch zu prüfen sein könnte, ob es nicht kleinere, günstigere und/oder dezentralisierbare Alternativen gäbe. Mit der Bitte dies vor der Beschlussfassung zu prüfen.

Diesem Einwand steht der Ortsbeirat aufgeschlossen gegenüber.

 

Ein nächster Einwohner, welcher 50 Meter entfernt von dem zu bebauenden Grundstück lebt, meldet sich und berichtet, dass alle ausgiebig durch die KKMV informiert worden waren, inklusive der Einladung zum Klärschlammanlage in Zürich. Doch auch wenn Grenzwerte eingehalten werden, entstünde eine Immission. Des Weiteren führt der Tourismusweg der Bundesgartenschau im Jahr 2025 an der Anlage vorbei.

 

 

Eine Einwohnerin aus der Carl-Hopp-Str. fragte, wo die Ein- und Ausfahrt der Klärschlammanlage sei.

Herr Jacobs bestätigte, dass die Zentrale Einfahrt der Kläranlage ebenso für die Klärschlammanlage genutzt und der Abtransport über die Schlammstrecke erfolgen werde. Schlussendlich kann er bestätigen, dass keine neue Ein- und Ausfahrt geschaffen werden.

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Anlagen