08.11.2018 - 4.1 Dr. Sybille Bachmann (Fraktion Rostocker Bund/G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Adler sagt, dass es sich hierbei um einen Pauschalantrag handelt, welcher nicht im Sinne der Verwaltung ist. Erbbaurecht sei nicht im Interesse von Investoren. Aufgrund der aktuell günstigen Situation am Kapitalmarkt ist die Zahlung von Erbbaurechtzinsen für das Grundstück wirtschaftlich nicht attraktiv. Zudem sieht der städtische Haushalt etwa 14 Mio. Euro Einnahmen für Veräußerungen vor, die mit der Vergabe von Erbbaurecht nicht erzielt werden können.

 

Frau Dr. Bacher sagt, dass die Vergabe von Erbbaurecht nicht zum Wohle der Stadt ist. Einige Grundstücke sollten grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auch Frau Jens empfindet die absolutistische Formulierung des Antrages als störend. Wie bisher sollte Erbbaurecht nur in Ufernähe vergeben werden. Dennoch sollen Einzelfallentscheidungen geprüft werden, da Erbbaurecht langfristig durchaus lukrativ für Kommunen sein kann.

Frau Krönert gibt an, dass die Grundstücke der Kirche nur in Erbbaurecht vergeben werden. Daher sollten die aktuellen Probleme Haushalt und Investoren vernachlässigt und stattdessen langfristig gedacht werden.

 

Frau Jahnel bezieht sich auf die Aussage von Herrn Adler, dass sich die Situation hinsichtlich der Grundstücksverkäufe vor 10 Jahren anders darstellte. Aufgrund dieser Kurzweiligkeit sollte kein entsprechender Grundsatz festgelegt werden, sondern immer auf Erbbaurecht oder Verkauf geprüft werden.

 

Frau Schweinitz erkundigt sich, wie die Verwaltung den Antrag der UFR sieht. Herr Adler antwortet, dass ggf. Investoren abgewiesen werden müssen. Wenn Ausnahmeanträge folgen, werden die Ausschüsse beteiligt. Grundsätzlich sieht er Erbbaurecht positiv, aber nicht in der derzeitigen Marktsituation.

 

Für Herrn Reinke sollte die Art der Nutzung der Fläche (Wohnen oder Gewerbe) über den Grundsatz der Vergabe entschieden werden.

 

Frau Dr. Bacher schlägt vor, einen Antrag zu formulieren, sodass jedes Grundstück auf Erbbaurecht und Verkauf im Hinblick auf den langfristigen Nutzen für die Stadt geprüft wird. Herr Engelmann entgegnet, dass aufgrund des Doppelhaushaltes eine Veränderung dieses Grundsatzes problematisch zu sehen ist. Frühestens im Jahr 2020 sollte ein entsprechender Antrag eingebracht werden. er schlägt vor, dass die Fraktionen zu diesem Zeitpunkt einen gemeinsamen Antrag zu dieser Thematik stellen.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

8

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x