06.11.2018 - 5.1.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bothur nimmt ab 18:15 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Müller stellt die Beschlussvorlage vor. Im Anschluss daran beantwortet er Fragen zur Parkplatzsituation (Unterparken möglich, evtl. Bau eines Parkhauses), zur Regelung des Regenwasserabflusses, zum interkulturellen Garten, zur Lärmimmission bzgl. des Gewerbes und zum Verbleib der Sporthalle.
Frau Schröder erläutert die Bedenken und Forderungen des Ortsbeirates Südstadt wie:
- nicht optimale Verkehrsführung
- Furcht vor Überflutung
- Prüfung des Baues einer Brücke oder Tunnel
Auch die Problematik mit dem sich auf dem Baufeld befindende Einfamilienhaus muss geklärt werden, da die Eigentümerin einen Auszug ablehnt.
Diesbezüglich wurden im Ortsbeirat zwei Änderungsanträge ausgearbeitet.
Herr Müller erklärt zur Problematik Einfamilienhaus, dass hier eine Lösung über eine Fremdkörperfestsetzung als Kompromiss angeboten werden kann.
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 für das „Wohn- und Sondergebiet am Südring", begrenzt
im Norden:durch die Gleise der Bahnstrecke nach Wismar und Warnemünde,
im Südwesten:durch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09.SO.162
„Groter Pohl" sowie nördlich durch die Erich-Schlesinger-Straße,
im Südosten:durch die Straße Südring,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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