25.10.2018 - 4.1 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Zimlich merkt an, dass dieses Anliegen besser in einer Aufsichtsratssitzung der WIRO eingebracht werden sollte. So könnten eventuelle Restriktionen intern vereinbart werden. Weiterhin führt er an, dass die Menge der verkauften Wohnungen zur Tilgung der Restschulden der WIRO grundsätzlich abnimmt. Zum Zeitpunkt der Umwandlung der Wohnungen in Eigentumswohnungen erhielten die Mieter ein Vorkaufsrecht. Nach dem Verkauf übernimmt die WIRO weiterhin die Verwaltung der Wohnungen. Generell werden die Wohnungen vor allem von älteren Mietern für die Alterssicherung bzw. als Kapitalanlage für die Alterssicherung gekauft. Herr Zimlich befürwortet eine Änderung des Antrages, sodass nicht nur Mieter, sondern auch Angehörige 2. oder 3. Grades die Wohnung erwerben können, z.B. für die Weiternutzung durch den bisherigen Mieter.

 

Herr Dr. Nitzsche erkundigt sich nach eventuellen Differenzen hinsichtlich des Standards von Miet- und Eigentumswohnungen. Herr Zimlich antwortet, dass bei einem Eigentümerwechsel die Parameter erhalten bleiben. Grundsätzlich handelt es sich um Wohnungen mit einem einfachen Ausstattungsgrad, welcher wenig Raum für Steigerungen der Miete bieten (Instandhaltung statt Luxussanierung).

 

Herr Engelmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrags bis zur Sitzung am 29.11.2018. In der Zwischenzeit soll es hierzu eine Abstimmung in der Aufsichtsratssitzung der WIRO geben. Ggf. sollte eine Anpassung des Antrags durch den Antragsteller erfolgen.

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Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt