13.11.2018 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Keipke erläutert das Vorhaben. Dabei geht er im Wesentlichen auf folgende Punkte ein:

  • Die Baukörper sind vergleichbar mit den bereits im Bau befindlichen in unmittelbarer Nähe (Nr. 69 a/b)
  • Die Garagenanlage wurde nur noch teilweise genutzt. Alle Nutzungsverträge wurden bereits 2017 gekündigt. Ein Teil ist bereits abgerissen und entsorgt.
  • Der Teich in der Nachbarschaft wird freigehalten.
  • Es entstehen 18 Wohnungen verschiedener Größen, die vermietet werden.
  • Ziel für den Baubeginn ist das Frühjahr 2019.

 

Auf Nachfragen werden folgende Ergänzungen gemacht:

  • Die Fläche gehört der WIRO
  • Die Miethöhe kann noch nicht abschließend dargestellt werden. Etwa zwischen 9 - 14 €
  • In Zukunft sind weitere Bauabschnitte möglich, auch die anderen Garagengrundstücke könnten mit Mehrfamilienhäusern beplant werden.
  • Die Anzahl der Parkplätze auf dem Grundstück richtet sich nach der Stellplatzverordnung.
  • Es werden zahlreiche Fahrradstellplätze eingerichtet (außen und innen). Weiterhin wird an Elektroanschlüsse an den Stellflächen gedacht.

 

Im Ergebnis stimmt der OBR einstimmig dem Vorhaben zu.

 

Herr Jänicke erklärt ergänzend, dass die Beratungsfolge durch die Verwaltung nicht den Geschäftsanweisungen entspricht. Der Bau- und Planungsausschuss hat zwar unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der OBR auch zustimmt, jedoch wäre die andere Reihenfolge richtig gewesen.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage