24.10.2018 - 6 Rahmenbedingungen für das Budget des Ortsbeirat...

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Wortprotokoll

Herr Laube erklärt, dass die Bürgerschaft der Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte unter Berücksichtigung der Änderungsanträge zugestimmt hätte. Die Ausfertigung der Fassung sei aber noch in Arbeit. Auf Grundlage einer Handlungsempfehlung sollte der OBR sich heute zu Grundsätzen der Anwendung verständigen.

 

Auf folgende Grundsätze verständigt sich der OBR:

  1. Die Veröffentlichung zur Beantragung des Budget erfolgt im „dstern“, per Aushang im NORMA und im Stadtteil- u. Begegnungszentrum.

    Herr Anders bereitet einen entsprechenden Artikel vor. In der Beratung des Ortsbeirates im November wird hierzu ein Beschluss gefasst. Dies ist als TOP auf der Tagesoirdnung im November zu berücksichtigen.
     
  2. Ein Stichtag zur Beantragung wird nicht als notwendig erachtet, sodass die Beantragung laufend erfolgen kann.

 

  1. Themenschwerpunkte werden nicht gesetzt.

 

  1. Die Ausschreibung erfolgt jährlich.

 

 

Das Ortsamt wird gebeten bis November mitzuteilen, wo und wie die Anträge zum Budget erhältlich sein werden.

Verantwortlich: Ortsamt Mitte

 

Herr Anders hinterfragt die Notwendigkeit/ Festlegung einer Obergrenze der Förderhöhe

Je Maßnahme.

Herr Laube antwortet, dass die Förderhöhe bereits mit 3.000,00 EUR festgelegt sei. Da der Ortsbeirat über jeden Antrag einen Beschluss fassen würde und ohnehin kein Rechtsanspruch auf das Budget bestünde, sei eine Obergrenze wenig sinnvoll. Man könne diesbezüglich weiter diskutieren, wenn die geänderte Fassung der Richtlinie vorläge.

 

Herr Anders spricht den zur eigenverantwortlichen Auszahlung vorgesehenen Betrag in Höhe von 500,00 EUR an. Vor dem Hintergrund des nur geringfügigen Budgets des Ortsteils Biestow könne er sich auch vorstellen, beispielsweise dem Ortsbeiratsvorsitzenden nur 10 % des zur Verfügung stehenden Budgets als Zuwendung zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Laube zeigt sich aufgeschlossen. Man könne das ausprobieren. Er schlägt vor, sich im November mit dem Ablauf der Antragstellung zu befassen, auch in Bezug auf das Formular. Auf der Tagesordnung der Ortsbeiratssitzung im November soll ein TOP zum Ablauf des Verfahrens festgelegt werden. 

 

Frau Krüger hinterfragt den Posten „allgemein“.

 

Frau Bornstein erklärt, dass die Summe aus dem Grundbetrag und der Einwohnerkomponente auf volle 100 EUR aufgerundet würden. Der Posten diene der rechnerischen Richtigkeit, da hier die „Minussumme“ des Budgets aufgefangen werde.

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