04.10.2018 - 4.4 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., CDU, SPD...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende informiert über die kurzfristig freigegebene Stellungnahme der Verwaltung zu vorliegendem Antrag.

 

Herr Brandes, Leiter der Abteilung Schulverwaltung und Servicedienste im Amt für Schule und Sport, erläutert die Stellungnahme. Eine Deckungsquelle könne nicht gefunden werden. Die Verwaltung schlage daher vor, zunächst weiterhin einen Zuschuss von 5 EUR zu gewähren und den Sachverhalt in den kommenden Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

Frau Grape ergänzt, dass eine Deckung vorgreifend auf das nächste Haushaltsjahr nicht bereitgestellt werden könne. Zudem sei es auch unterjährig schwierig in dieser Größenordnung zur Verfügung stehende Mittel zu finden.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag beauftrage die Verwaltung zunächst nur eine Prüfung vorzunehmen und eine Beschlussvorlage zu dem Sachverhalt vorzulegen. Die Verwaltung wird gebeten weiterhin zu prüfen, ob eine Deckung für die Einführung des kostenlosen Schülertickets ab dem Schuljahr 2019/2020 unterjährig im Haushaltsjahr 2019 bereit gestellt werden kann und dies ggf. bei einer schrittweisen Einführung zu berücksichtigen.

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Beschlussvorschlag:

1.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft im Dezember 2018 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Inhalt hat.

2.Die Einführung dieses Tickets soll mit dem Schuljahr 2019/20 erfolgen. Alternativ ist eine schrittweise Preisabsenkung bis zur Kostenfreiheit in einem Zeitraum von 3 Jahren zu prüfen.

3.Die Bürgerschaft beschließt das von der Verwaltung in der Informationsvorlage 2018/IV/3912 vorgeschlagene Verfahren zur Einführung.

4.Die finanziellen Aufwendungen sind darzustellen und im bereits beschlossenen Haushaltsjahr 2019 Deckungsquellen vorzuschlagen. Für die Folgehaushalte sind Finanzierungsoptionen aufzuzeigen. Weiterhin sind Landes-, Bundes- und EU-Fördervarianten zu prüfen und einzubeziehen.

5.Die finanziellen Aufwendungen und die Notwendigkeit zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen bei der RSAG für den Schülerverkehr sind vom Beteiligungscontrolling zu prüfen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt