27.09.2018 - 5.2 Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte in der Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hafemann erläutert die Beschlussvorlage. Aus Sicht der Verwaltung sollte lediglich dem Änderungsantrag 2018/BV/3896-02 (ÄA) zugestimmt werden. Weiterhin berichtet Frau Hafemann, dass einen Nachtrag zur Beschlussvorlage geben soll. Demnach können u.a. investive Mittel ins Folgejahr übertragen werden. Die Hanse- und Universitätsstadt trägt die Folgekosten der investiven Mittel.

 

Frau Radloff weist darauf hin, dass gemäß Gemeindehaushaltsverordnung die Beiträge in einer haushaltslosen Zeit nur als Teilbetrag ausgezahlt werden können.

 

Frau Jahnel merkt an, dass das Budget für die Ortsbeiräte ein relativ konstanter und damit planbarer Betrag ist. Dieses Budget steht den Ortsbeiräten zu und sollten unabhängig vom Stand des Haushaltes gezahlt werden.

 

Frau Krönert ergänzt, dass es in der Praxis der Ortsbeirate nicht machbar ist, auf das vollständige Budget zu warten.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage