02.10.2018 - 4.1 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Herr Maronde erläutert die Beschlussvorlage.

folgende Planungsziele werden verfolgt

-         Anpassung der mit dem StALU MM abgestimmten Änderungen zur Lage und Ausführung der Hochwasserschutzanlagen

-         Änderung von einzelnen Verkehrsflächen

-         Umwandlung von Teilen der Mischgebiete in allgemeine Wohngebiete

Anlagen für den Hochwasserschutz werden unmittelbar zu den Verkehrsflächen geführt

im Kreuzungsbereich Tessiner Str./Neubrandenburger Str. wurde ein Teilabschnitt der

Hochwasserschutzanlage hergestellt

Festlegung der maximalen Höhe bei der Wohnbebauung

Errichtung der Straßen auf Stopfsäulen, dadurch werden Absackungen vermieden

das Parken im Wohngebiet erfolgt innerhalb der Baugrenzen (Tiefgarage)

 

Herr Dr. Siebold fragt, in welchem Umfang Baumpflanzungen erfolgen und ob ein Regenrückhaltebecken errichtet wird.

 

Herr Maronde, im alten Plan wurden Ersatzbäume festgesetzt, durch die Verwendung von Stopfsäulenr den Straßenbau werden Bäume wegfallen.

Das Rückhaltebecken als Hochwasserschutz ist berücksichtigt worden.

 

Herr Döbel merkt an, das durch die Umwandlung in ein Wohngebiet, Gewerbeflächen wegfallen und eine zunehmende Verdichtung erfolgt. Weiterhin sollte man darüber nachdenken bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Frau Bornstein macht den Vorschlag, das der OBR seine Anregungen und Hinweise r Phase der Auslegung des Entwurfes formuliert.

 

Herr Tempel macht den Vorschlag das Amt für Verkehrsanlagen zu Fragen der Verkehrsführung auf eine nächste OBR Sitzung einzuladen. Insbesondere geht es um die  die Vermeidung von Durchgangs- oder Schleichverkehr durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“, begrenzt

 

im Westen und

Nordwestendurch die Unterwarnow und die Herrenwiesen,

im Norden durch die Kleingartenanlage „Verbindungsweg, Abteilung II“,

im Osten durch den Verbindungsweg,

im Südendurch die Tessiner Straße und den Mühlendamm,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) sowie der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage